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Alexander Gauland: dokumentierte Aussagen und Einordnung

Kurzfazit: Alexander Gauland hat mehrfach eine positive deutsche Nationalerzählung gegen die Erinnerung an NS-Verbrechen gestellt und Menschen mit Migrationsgeschichte als nicht wirklich zugehörig markiert. Besonders stark belegt sind die „Vogelschiss“-Rede, der geforderte Stolz auf deutsche Soldaten beider Weltkriege und die Äußerung über Aydan Özoguz. Bei umstrittenen Zitaten werden Gaulands Reaktion und strafrechtliche Ergebnisse mitgenannt.

Stand: 9. August 2026.

2017: Stolz auf deutsche Soldaten beider Weltkriege

Bei einer Wahlkampfveranstaltung im September 2017 sagte Gauland, Frankreich und Großbritannien seien stolz auf ihre Staatsmänner und Kriegspremiers. Daher hätten auch Deutsche „das Recht, stolz zu sein auf Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen“.

Einordnung: Der Satz verlangt keinen Stolz auf konkrete Retter, Widerständler oder militärisch eindeutig vom NS-Verbrechen getrennte Handlungen, sondern spricht pauschal von „Leistungen“ in beiden Weltkriegen. Gerade für den Zweiten Weltkrieg blendet diese Kollektivformel die Beteiligung der Wehrmacht am nationalsozialistischen Angriffs- und Vernichtungskrieg aus. Das ist ein Beleg für geschichtsrevisionistische Normalisierung, nicht aber für sich allein eine strafbare Äußerung.

2018: Die NS-Zeit als „Vogelschiss“

In einer Rede am 2. Juni 2018 sagte Gauland:

„Ja, wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die 12 Jahre. Aber, liebe Freunde, Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in unserer über tausendjährigen Geschichte.“

Die vollständige Rede ist auf der Website der AfD-Bundestagsfraktion dokumentiert. Gauland stellte dem Nationalsozialismus eine lange Reihe positiver deutscher Herrscher, Kultur- und Militärtraditionen gegenüber.

Kontext und Einordnung: Gauland bekannte sich im selben Satz ausdrücklich zur Verantwortung für die NS-Zeit und nannte später den „Unwert des Nationalsozialismus“. Das Wort „Vogelschiss“ minimiert dennoch sprachlich die Bedeutung einer Diktatur, die den Holocaust, einen Vernichtungskrieg und Millionen Tote zu verantworten hatte. Der Kontext mildert die Aussage, hebt die Relativierung aber nicht auf.

2017: Aydan Özoguz „in Anatolien entsorgen“

Gauland reagierte auf eine Äußerung der damaligen Integrationsbeauftragten Aydan Özoguz zur deutschen Kultur. Bei einer Wahlkampfveranstaltung sagte er, man solle sie ins Eichsfeld einladen und ihr anschließend zeigen, „was spezifisch deutsche Kultur ist“. Dann werde man sie „in Anatolien entsorgen können“. Özoguz wurde in Hamburg als Kind türkischer Eltern geboren.

Einordnung: Die Formulierung spricht einer deutschen Politikerin wegen der zugeschriebenen Herkunft symbolisch die Zugehörigkeit ab. Das erfüllt die Kriterien ethnischer Ausgrenzung und entmenschlichender Sprache.

Rechtliches Ergebnis und Reaktion: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen stellte das Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung 2018 ein. Die Äußerung sei im Kontext noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Gauland bezeichnete sie später als „wohl etwas zu hart“. Die Verfahrenseinstellung bedeutet, dass keine Strafbarkeit festgestellt wurde; sie widerlegt nicht die politische Einordnung als rassistisch oder ausgrenzend.

2016: Jérôme Boateng als unerwünschter Nachbar

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung zitierte Gauland mit dem Satz:

„Die Leute finden ihn als Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben.“

Kontext/Gegenposition: Gauland erklärte, er habe Boateng nicht beleidigen wollen und ihn nicht gekannt; er habe die von der Zeitung zugeschriebene Absicht bestritten. Die FAS hielt an ihrer Wiedergabe fest.

Einordnung: Wenn das Zitat wie veröffentlicht gefallen ist, normalisiert es eine rassistische Ablehnung eines in Berlin geborenen deutschen Nationalspielers. Wegen des Streits über Intention und Gesprächskontext wird es hier als ergänzender, nicht als allein tragender Beleg geführt.

Gesamtbewertung

Das Muster ist die ethnische Markierung deutscher Staatsbürger und die Relativierung der NS-Zeit zugunsten einer positiven nationalen Identitätserzählung. Keine der hier zitierten Aussagen wird als strafrechtliche Verurteilung dargestellt; die Einstellung des Özoguz-Verfahrens ist ausdrücklich Teil des Befunds.

Quellen

Alle Onlinequellen wurden am 9. August 2026 abgerufen.

  1. AfD-Bundestagsfraktion: „Vollständige Rede Dr. Alexander Gaulands vom 02. Juni 2018“: https://afdbundestag.de/vollstaendige-rede-dr-alexander-gaulands-vom-02-juni-2018/
  2. Spiegel: Bericht und Wortlautpassage zur Soldaten-Rede, 14. September 2017: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/alexander-gauland-provoziert-mit-rede-zu-deutschlands-nazi-vergangenheit-a-1167750.html
  3. Tagesschau: „Kein Verfahren wegen Volksverhetzung“, 17. Mai 2018: https://www.tagesschau.de/inland/ermittlungen-gauland-103.html
  4. Deutschlandfunk: „Wirbel um Äußerungen über Jérôme Boateng“, 29. Mai 2016: https://www.deutschlandfunk.de/afd-vize-gauland-wirbel-um-aeusserungen-ueber-jerome-boateng-100.html