Hat Trump die Russland-Ermittlung behindert?
Stand: 11. August 2026
Kurzfazit
Der Mueller-Bericht dokumentierte mehrere Handlungen Trumps, die nach der Analyse des Sonderermittlers die Tatbestandsmerkmale einer Justizbehinderung erfüllen konnten. Besonders wichtig: Trump ordnete 2017 an, Sonderermittler Robert Mueller entfernen zu lassen; der Rechtsberater des Weißen Hauses, Don McGahn, setzte die Weisung nicht um. Mueller entschied jedoch nicht, Trump anzuklagen oder ausdrücklich zu entlasten. Maßgeblich war die bindende DOJ-Auffassung, ein amtierender Präsident könne nicht strafrechtlich angeklagt werden.
Das Schema erklärt Muellers Prüfung; es stellt keinen eigenen Schuldspruch dar.
Zentrale Chronologie
- 9. Mai 2017: Trump entlässt FBI-Direktor James Comey.
- 17. Mai 2017: Rod Rosenstein ernennt Robert Mueller zum Sonderermittler.
- Juni 2017: Trump weist McGahn an, den kommissarischen Attorney General zur Entfernung Muellers wegen angeblicher Interessenkonflikte zu bewegen. McGahn verweigert dies und bereitet seinen Rücktritt vor.
- 2017–2018: Trump versucht nach Muellers Darstellung, den Untersuchungsumfang zu begrenzen und öffentliche beziehungsweise interne Aussagen über seine Weisungen beeinflussen zu lassen.
- 18. April 2019: Veröffentlichung des redigierten Mueller-Berichts.
Was Mueller feststellte
Band II untersucht zehn Episoden. Der Bericht analysiert jeweils eine behindernde Handlung, den Bezug zu einem laufenden oder absehbaren Verfahren und einen möglichen korrupten Vorsatz. Bei mehreren Episoden sah das Team substanzielle Belege für alle drei Elemente. Der Bericht formuliert ausdrücklich: Wäre man sicher gewesen, dass Trump eindeutig keine Justizbehinderung begangen habe, hätte man das gesagt; zu dieser Schlussfolgerung kam man nicht.
Das ist keine Verurteilung. Der Bericht betont zugleich, dass die Verfassung andere Mechanismen gegen präsidentielles Fehlverhalten bereithält und dass Beweise für eine spätere Prüfung bewahrt werden können.
Trumps Verteidigung und Gegenargumente
Trump bezeichnete die Ermittlung als politisch motivierte „Hexenjagd“. Seine Verteidiger verwiesen darauf, dass der Präsident Comey grundsätzlich entlassen durfte, Mueller im Amt blieb und viele Weisungen nicht ausgeführt wurden. Außerdem stellte Mueller keine strafbare Verschwörung zwischen der Trump-Kampagne und Russland fest.
Die stärkste Erwiderung lautet: Eine formal bestehende Amtsbefugnis schließt korrupten Vorsatz nicht automatisch aus; der Versuch kann rechtlich relevant sein, auch wenn ein Untergebener die Weisung verweigert. Umgekehrt wurde diese Theorie nie in einem Strafprozess gegen Trump entschieden.
Bewertung
Belegt: die untersuchten Handlungen, einschließlich der Entlassungsanweisung gegen Mueller.
Nicht festgestellt: eine strafrechtliche Schuld Trumps wegen Justizbehinderung.
Angemessene Einordnung: schwerwiegender, detailliert dokumentierter Behinderungsverdacht, der während der Amtszeit wegen DOJ-Politik nicht als normale Anklagefrage behandelt wurde.
Quellen
- U.S. Department of Justice, Robert S. Mueller III, Report on the Investigation into Russian Interference in the 2016 Presidential Election, Band II, März 2019: https://www.justice.gov/archives/sco/file/1373816/dl
- DOJ Office of Legal Counsel, A Sitting President’s Amenability to Indictment and Criminal Prosecution, 16.10.2000: https://www.justice.gov/olc/opinion/sitting-president%E2%80%99s-amenability-indictment-and-criminal-prosecution
- Senate Select Committee on Intelligence, Russian Active Measures Campaigns and Interference in the 2016 U.S. Election, Band 5, 2020: https://www.intelligence.senate.gov/sites/default/files/documents/report_volume5.pdf