AFD
[POLIDOCS-BUCH v1]
Zweck: Aussagen, Handlungen, Programme und belastbare institutionelle Bewertungen der AfD nachvollziehbar dokumentieren und einordnen.
Umfang: Partei, Führungspersonen, Wahlprogramme und relevante Gerichts- oder Behördenfeststellungen; historische Entwicklung und politischer Kontext, soweit für die Bewertung nötig.
Eintragseinheit: Kapitel bündeln Methodik, Personen oder Dokumenttypen; Seiten behandeln ein überprüfbares Dossier, Ereignis, Zitat oder Programm.
Abgrenzung: Gerüchte, bloße Kontaktschuld, private Belanglosigkeiten und pauschale Bewertungen ohne Beleg werden nicht aufgenommen.
Qualität: Primärbeleg und Kontext priorisieren; Tatsachen, Zitat, Vorwurf, Gerichts- oder Behördenfeststellung und redaktionelle Einordnung präzise kennzeichnen; starke Gegenargumente berücksichtigen.
Erweiterungsauftrag: Neue relevante und belegbare Vorgänge oder Dokumente recherchieren, gegen vorhandene Dossiers prüfen und im zuständigen Kapitel nach dessen Eintragsstandard ergänzen.
- Quellen und Methodik
- Alice Weidel
- Tino Chrupalla
- Björn Höcke
- Alexander Gauland
- Maximilian Krah
- Wahlprogramme
Quellen und Methodik
[POLIDOCS-KAPITEL v1]
Zweck: Einheitliche Begriffe, Prüfmaßstäbe, Quellenregeln und Evidenzkennzeichnungen für das AfD-Buch festlegen.
Eintragseinheit: Grundsätzlich eine zentrale Methodikseite; nur klar eigenständige, dauerhaft benötigte Methodenmodule rechtfertigen weitere Seiten.
Aufnahmekriterien: Eine Regel ist für mehrere AfD-Dossiers relevant und verbessert Nachvollziehbarkeit oder Fehlerschutz.
Pflichtinhalt: Begriff, Anwendungsbereich, Prüfschritte, zulässige Quellen, Grenzen, Beispiele und Änderungsdatum.
Abgrenzung: Personen- oder Programmbewertungen gehören in die jeweiligen Sachkapitel.
Erweiterungsauftrag: Vor allem die zentrale Methodikseite präzisieren und mit neuen Anforderungen abgleichen; keine Sammlung beliebiger Einträge erzeugen.
Methodik: Wann ist eine Aussage rechtsextrem?
Ziel dieser Seite: Die folgenden Personen- und Programmanalysen sollen überprüfbar sein. Sie unterscheiden zwischen einer harten politischen Position, Rechtspopulismus, Rechtsradikalismus und verfassungsfeindlichem Rechtsextremismus. Nicht jede konservative, nationalstaatliche oder restriktive Forderung ist extremistisch.
Stand: 9. August 2026.
Der rechtliche Ausgangspunkt
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte am 13. Mai 2024, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall beobachten darf. Das Gericht betonte ausdrücklich: Ein begründeter Verdacht ist nicht dasselbe wie die Feststellung einer erwiesen extremistischen Bestrebung.
Für die inhaltliche Prüfung ist besonders wichtig, was das Gericht zum Volksbegriff sagte: Die bloße Beschreibung eines „ethnisch-kulturellen Volkes“ sei nicht verfassungswidrig. Problematisch werde sie, wenn daraus politische Ziele folgen, die die rechtliche Gleichheit deutscher Staatsangehöriger wegen ihrer Abstammung oder Herkunft infrage stellen. Weitere Anhaltspunkte sah das Gericht in einer möglichen Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen sowie – in geringerer Dichte – in demokratiefeindlichen Bestrebungen.
Prüfkriterien dieser Wissensbasis
Eine Passage wird besonders hervorgehoben, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale belastbar vorliegt:
- Ungleichwertigkeit: Menschen oder deutsche Staatsbürger sollen wegen Abstammung, Herkunft, Religion oder zugeschriebener Kultur rechtlich schlechter gestellt werden.
- Völkischer Volksbegriff: Volle Zugehörigkeit zum deutschen Volk wird nicht an Staatsbürgerschaft und gleiche Rechte, sondern an Abstammung geknüpft.
- Kollektive Ausgrenzung: Eine ganze Gruppe wird pauschal verächtlich gemacht oder ohne Einzelfallprüfung als Gefahr dargestellt.
- Autoritäre oder antidemokratische Zielsetzung: Pluralismus, Gewaltenteilung, freie Medien, Opposition oder gleiche politische Teilhabe sollen substanziell beseitigt werden.
- NS-Verharmlosung oder Geschichtsrevisionismus: Verbrechen und tragende Organisationen des Nationalsozialismus werden relativiert, entlastet oder erinnerungspolitisch umgedeutet.
- Gewalt, Deportation oder Einschüchterung: Politische Gegner oder Bevölkerungsgruppen sollen rechtswidrig vertrieben, entrechtet oder mit Gewalt bekämpft werden.
- Amtliche oder gerichtliche Feststellung: Ein Gericht oder eine zuständige Verfassungsschutzbehörde hat die Handlung, Organisation oder Bestrebung entsprechend eingeordnet. Der genaue Gegenstand und Verfahrensstand werden genannt.
Kennzeichnung in den Analysen
- Beleg: überprüfbares Zitat, Handlung, Urteil oder Originalprogramm.
- Einordnung: begründete Analyse anhand der Kriterien oben.
- Kontext/Gegenposition: entlastender Kontext, Dementi, abweichende Interpretation oder rechtliches Ergebnis.
- Urteil: nur bei einer tatsächlich rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung.
Die Seiten verwenden daher nicht automatisch das Etikett „rechtsextrem“ für eine Person. Sie dokumentieren konkrete Belege und sagen, wie stark die Schlussfolgerung ist. Parteiverbands- oder Behördeneinstufungen werden nicht ungeprüft auf jedes einzelne Mitglied übertragen.
Häufige Fehler, die vermieden werden
- „Remigration“ ist nicht immer dasselbe. Im AfD-Bundestagswahlprogramm 2025 bezeichnet der Begriff einen Katalog, der sich ausdrücklich auf Ausreisepflichtige, ausländische Straftäter und den Widerruf entfallener Schutzgründe bezieht. Weitergehende Konzepte anderer Akteure können auch deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte erfassen. Deshalb wird immer der konkrete Inhalt und nicht nur das Wort bewertet.
- Strafbar und extremistisch sind verschiedene Kategorien. Eine Äußerung kann rassistisch oder menschenverachtend eingeordnet werden, ohne den Straftatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. Umgekehrt ersetzt ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung keine politische Bewertung.
- „Ein Gericht nannte Höcke einen Faschisten“ ist irreführend. Die häufig zitierte Entscheidung von 2019 erlaubte eine Demonstrationsparole im konkreten versammlungsrechtlichen Verfahren; sie war kein gerichtliches Sachurteil über Höckes politische Einordnung. Diese Wissensbasis stützt sich stattdessen auf konkrete Reden, Bücher, Behördenberichte und rechtskräftige Strafurteile.
Quellen
Alle Onlinequellen wurden am 9. August 2026 abgerufen.
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: „Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten“, Pressemitteilung vom 13. Mai 2024: https://www.justiz.nrw/presse/2024-05-13-0
- OVG NRW: Leitsätze zum Urteil 5 A 1218/22: https://www.justiz.nrw/sites/default/files/imported/files/2024-07/5-A-1218_22-_AfD_.pdf
- Bundeszentrale für politische Bildung: „Die Programmatik der AfD“: https://www.bpb.de/themen/parteien/parteien-in-deutschland/afd/273132/die-programmatik-der-afd/
Alice Weidel
[POLIDOCS-KAPITEL v1]
Zweck: Politisch relevante öffentliche Aussagen, Handlungen und Positionen von Alice Weidel belegbar dokumentieren und einordnen.
Eintragseinheit: Ein eigenständig überprüfbares Zitat, Ereignis, politischer Vorgang oder eine institutionelle Entscheidung; die bestehende Dossierseite dient als Überblick.
Aufnahmekriterien: Eindeutige Zuordnung zur Person, politische Relevanz und mindestens ein belastbarer Primärbeleg oder eine seriöse Sekundärquelle.
Pflichtinhalt: Datum, Originalaussage oder Handlung, Kontext, Primärquelle, Evidenzstatus, relevante Gegenargumente und getrennte redaktionelle Einordnung.
Abgrenzung: Gerüchte, private Belanglosigkeiten, Dubletten und Kontaktschuld ohne eigene Handlung werden ausgeschlossen.
Erweiterungsauftrag: Neue relevante Vorgänge recherchieren, gegen das Dossier und bestehende Seiten deduplizieren, als Einzelseiten ergänzen und den Überblick aktualisieren.
Alice Weidel: dokumentierte Aussagen und Einordnung
Kurzfazit: Bei Alice Weidel sind wiederholt pauschalisierende Aussagen über Muslime und Migranten sowie geschichtsrevisionistische Falschbehauptungen dokumentiert. Die hier geprüften Quellen enthalten jedoch keine individuelle gerichtliche oder behördliche Feststellung, Weidel selbst sei eine erwiesen rechtsextremistische Person. Die Einordnung bezieht sich deshalb auf konkrete Aussagen, nicht auf ein pauschales Personenetikett.
Stand: 9. August 2026.
2018: „Kopftuchmädchen“ und „alimentierte Messermänner“
„Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“
Einordnung: Die Reihung verbindet kopftuchtragende Frauen, mutmaßlich ausländische Gewalttäter und „Taugenichtse“ zu einem abwertenden Gruppenbild. Das ist ein belastbarer Beleg für pauschalisierende, muslim- und migrantenfeindliche Rhetorik. Ein parlamentarischer Ordnungsruf ist aber kein Strafurteil und keine Feststellung individuellen Rechtsextremismus.
2025: Aneignung des Begriffs „Remigration“
Auf dem AfD-Parteitag in Riesa kündigte Weidel am 11. Januar 2025 geschlossene Grenzen und „Rückführungen in großem Stil“ an. Sie fügte hinzu:
„Wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration.“
Der Parteitag nahm den Begriff anschließend in das Bundestagswahlprogramm auf.
Einordnung: Der Begriff wird in Teilen der extremen Rechten auch für die Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte verwendet. Weidels Rede nennt an dieser Stelle nicht präzise den betroffenen Personenkreis. Das beschlossene Programm definiert seinen „Maßnahmenkatalog“ hingegen als Rückführung Ausreisepflichtiger, ausländischer Straftäter sowie von Personen, deren zeitweiliger Schutzgrund entfallen ist. Die Verwendung des Wortes ist deshalb politisch aussagekräftig, beweist für sich genommen aber kein rechtswidriges Deportationskonzept. Entscheidend bleibt der konkret geforderte Personenkreis.
2025: Hitler sei „Kommunist“ gewesen
Im öffentlichen X-Gespräch mit Elon Musk am 9. Januar 2025 sagte Weidel über Adolf Hitler:
„Nationalsozialisten, wie das Wort schon sagt, waren Sozialisten. […] Er war ein Kommunist und sah sich selbst als Sozialisten.“
Historiker widersprachen. Andreas Wirsching, Direktor des Instituts für Zeitgeschichte, nannte die Aussage „historisch grundfalsch“. Er verwies auf Hitlers völkischen Nationalismus, Antisemitismus und militanten Antikommunismus sowie auf die Verfolgung und Ermordung von Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschaftern.
Einordnung: Die Aussage ist keine bloße Detailungenauigkeit, sondern kehrt die historische Stellung des Nationalsozialismus um. Sie entlastet die extreme Rechte rhetorisch, indem der Nationalsozialismus dem linken Lager zugerechnet wird. Das ist als geschichtsrevisionistische Falschbehauptung zu bewerten.
Gesamtbewertung
Die stärksten Belege sind die pauschale Herabsetzung muslimisch gelesener Gruppen und die historisch falsche Verschiebung Hitlers zum Kommunismus. Beim Begriff „Remigration“ ist die Analyse ohne den konkreten Maßnahmenkatalog zu ungenau. Nicht belegt wäre die Behauptung, ein Gericht habe Weidel persönlich als rechtsextrem eingestuft.
Quellen
Alle Onlinequellen wurden am 9. August 2026 abgerufen.
- Deutscher Bundestag: „Weidel-Einspruch gegen Ordnungsruf mit 549 Stimmen abgelehnt“, 17. Mai 2018: https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2018/kw20-de-einspruch-ordnungsruf-555494
- Tagesschau: „Weidel ist AfD-Kanzlerkandidatin“, 11. Januar 2025: https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/parteien/afd-weidel-riesa-100.html
- AfD: Bundestagswahlprogramm 2025, S. 101–107: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf
- dpa-Faktencheck: „Wissenschaftler widersprechen: Hitler war kein Kommunist“, 10. Januar 2025: https://dpa-factchecking.com/germany/250110-99-543996/
Tino Chrupalla
[POLIDOCS-KAPITEL v1]
Zweck: Politisch relevante öffentliche Aussagen, Handlungen und Positionen von Tino Chrupalla belegbar dokumentieren und einordnen.
Eintragseinheit: Ein eigenständig überprüfbares Zitat, Ereignis, politischer Vorgang oder eine institutionelle Entscheidung; die bestehende Dossierseite dient als Überblick.
Aufnahmekriterien: Eindeutige Zuordnung zur Person, politische Relevanz und mindestens ein belastbarer Primärbeleg oder eine seriöse Sekundärquelle.
Pflichtinhalt: Datum, Originalaussage oder Handlung, Kontext, Primärquelle, Evidenzstatus, relevante Gegenargumente und getrennte redaktionelle Einordnung.
Abgrenzung: Gerüchte, private Belanglosigkeiten, Dubletten und Kontaktschuld ohne eigene Handlung werden ausgeschlossen.
Erweiterungsauftrag: Neue relevante Vorgänge recherchieren, gegen das Dossier und bestehende Seiten deduplizieren, als Einzelseiten ergänzen und den Überblick aktualisieren.
Tino Chrupalla: dokumentierte Aussagen und Einordnung
Kurzfazit: Für Tino Chrupalla ist die individuell belastbare Beleglage in den geprüften Quellen schmaler als bei Höcke, Gauland oder Krah. Dokumentiert sind die Verwendung beziehungsweise Verteidigung des historisch belasteten Begriffs „Umvolkung“ und die Wiederholung von Krahs individualisierender SS-Argumentation. Eine persönliche gerichtliche Verurteilung oder amtliche Einstufung wird hier nicht behauptet.
Stand: 9. August 2026.
2018/2019: Verwendung des Begriffs „Umvolkung“
Videoaufnahmen einer AfD-Veranstaltung vom März 2018 dokumentieren, dass Chrupalla dazu aufrief, im Zusammenhang mit der deutschen Familienpolitik den Begriff „Umvolkung“ zu verwenden. In einem ZDF-Interview 2019 bestritt er zunächst die Verwendung, erklärte anschließend, er halte das Wort nicht für rechtsextrem und habe es „nicht bewusst gesetzt“.
Historischer Kontext: „Umvolkung“ wurde in der nationalsozialistischen Volkstums- und Besatzungspolitik verwendet. In der heutigen extremen Rechten bezeichnet das Wort häufig die Verschwörungserzählung eines absichtlich herbeigeführten „Bevölkerungsaustauschs“.
Einordnung: Die Verwendung lädt demografische und familienpolitische Fragen völkisch auf: Bevölkerung erscheint nicht als Gesamtheit gleicher Bürger, sondern als ethnisch zu erhaltender Körper. Weil der zugängliche Primärbeleg ein Videoausschnitt und kein vollständiges Redemanuskript ist, wird daraus keine weitergehende konkrete Forderung abgeleitet.
2024: Aussage über einzelne SS-Mitglieder
In der ZDF-Sendung Markus Lanz vom 4. September 2024 sagte Chrupalla in der Debatte über Maximilian Krah:
„Natürlich war die SS eine verbrecherische Organisation, da gibt's doch überhaupt keine Diskussion. Aber es hat nicht jeder, der SS-Mitglied war, Verbrechen begangen.“
Kontext: Chrupalla erkannte die SS ausdrücklich als verbrecherische Organisation an. Das Nürnberger Urteil unterschied zugleich zwischen der verbrecherischen Organisation und der individuellen strafrechtlichen Verantwortung, etwa bei Zwangsrekrutierten oder fehlender Kenntnis.
Einordnung: Der Satz ist deshalb nicht schlicht historisch falsch. Im politischen Kontext übernimmt er jedoch Krahs Entlastungsstrategie: Statt über die Funktion der SS im Terror- und Vernichtungsapparat zu sprechen, wird die Debatte auf mögliche individuelle Ausnahmen verengt. Das kann als relativierende Erinnerungspolitik kritisiert werden, ist aber ein schwächerer Beleg als die Leugnung der SS-Verbrechen oder die Verwendung eines NS-Kennzeichens.
Gesamtbewertung
Die dokumentierten Aussagen zeigen Offenheit für völkisch belastete Begriffe und relativierende Geschichtsdebatten. Die Quellenbasis rechtfertigt eine kritische Einordnung dieser Aussagen, nicht aber die Behauptung, Chrupalla sei persönlich rechtskräftig oder amtlich als erwiesen rechtsextrem festgestellt.
Quellen
Alle Onlinequellen wurden am 9. August 2026 abgerufen.
- ZDF: Markus Lanz vom 4. September 2024 (vollständige Sendung): https://www.zdf.de/video/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-4-september-2024-100
- Rheinische Post: Bericht mit Zitatpassage zur Sendung, 5. September 2024: https://rp-online.de/politik/deutschland/afd-co-chef-tino-chrupalla-bei-markus-lanz-ueber-ss-aussagen-von-maximilian-krah_aid-118618667
- YouTube: Videoaufzeichnung der Äußerung zur „Umvolkung“: https://www.youtube.com/watch?v=er1eVZmiFDE
- United States Holocaust Memorial Museum: „SS: Decline, Disintegration, and Trials“: https://encyclopedia.ushmm.org/content/en/article/ss-decline-disintegration-and-trials
Björn Höcke
[POLIDOCS-KAPITEL v1]
Zweck: Politisch relevante öffentliche Aussagen, Handlungen und Positionen von Björn Höcke sowie einschlägige Gerichts- und Behördenfeststellungen belegbar dokumentieren und einordnen.
Eintragseinheit: Ein eigenständig überprüfbares Zitat, Ereignis, Verfahren oder eine institutionelle Entscheidung; die bestehende Dossierseite dient als Überblick.
Aufnahmekriterien: Eindeutige Zuordnung zur Person, politische Relevanz und mindestens ein belastbarer Primärbeleg, amtliches Dokument oder eine seriöse Sekundärquelle.
Pflichtinhalt: Datum, Originalaussage oder Handlung, Kontext, Quelle, Verfahrens- und Evidenzstatus, Gegenargumente und getrennte redaktionelle Einordnung.
Abgrenzung: Gerüchte, private Belanglosigkeiten, Dubletten und nicht rechtskräftige Behauptungen ohne klare Kennzeichnung werden ausgeschlossen.
Erweiterungsauftrag: Neue relevante Vorgänge recherchieren, gegen das Dossier und bestehende Seiten deduplizieren, Verfahrensstände exakt kennzeichnen, als Einzelseiten ergänzen und den Überblick aktualisieren.
Björn Höcke: dokumentierte Aussagen, Handlungen und Urteile
Kurzfazit: Bei Björn Höcke ist die Beleglage besonders stark. Neben geschichtsrevisionistischen und völkisch-nationalistischen Aussagen liegen zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen des bewussten Verwendens einer SA-Parole vor. Der von ihm geführte AfD-Landesverband Thüringen wird seit 2021 vom dortigen Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung behandelt. Die Verbandsbewertung ist nicht automatisch ein persönliches Gerichtsurteil über jedes Mitglied; Höckes eigene Aussagen werden daher zusätzlich dokumentiert.
Stand: 9. August 2026.
2017: Dresdner Rede zur Erinnerungspolitik
Am 17. Januar 2017 sagte Höcke in Dresden über das Berliner Holocaust-Mahnmal:
„Wir Deutschen […] sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.“
Im selben Abschnitt forderte er eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ und kritisierte eine angeblich „dämliche Bewältigungspolitik“.
Kontext: Die Wendung „Denkmal der Schande“ lässt sich isoliert auch als Mahnmal für die historische Schande lesen. Die gleichzeitig geforderte 180-Grad-Wende und die Abwertung der Vergangenheitsbewältigung machen jedoch eine revisionistische Stoßrichtung deutlich: Die öffentliche Erinnerung an die NS-Verbrechen soll grundlegend zurückgedrängt und durch eine stärker positive Nationalerzählung ersetzt werden.
2018: „wohltemperierte Grausamkeit“ bei „Remigration“
Im Gesprächsband Nie zweimal in denselben Fluss erklärte Höcke ein „großangelegtes Remigrationsprojekt“ für notwendig. Dabei werde man, so Höcke, nicht um eine Politik der „wohltemperierten Grausamkeit“ herumkommen; „menschliche Härten und unschöne Szenen“ ließen sich nicht immer vermeiden.
Einordnung: Die Formulierung akzeptiert bewusst staatlich verursachte Härten als Bestandteil eines großangelegten Projekts. Weil der Gesprächsband an anderer Stelle Volk und Zugehörigkeit völkisch bestimmt, geht die Aussage über den nüchternen Vollzug rechtskräftiger Ausreisepflichten hinaus. Sie ist ein zentraler Beleg für autoritär-völkische Politikvorstellungen. Für das genaue Zitat ist das gedruckte Buch die Primärquelle; frei zugängliche Zitatensammlungen ersetzen die Lektüre des Kontextes nicht.
2021 und 2023: zweimal bewusst die SA-Parole verwendet
Höcke verwendete am 29. Mai 2021 auf einer Wahlveranstaltung in Merseburg die Losung „Alles für Deutschland“. Das Landgericht Halle stellte fest, dass er wusste, dass dies eine Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) und ihre öffentliche Verwendung verboten war.
Am 12. Dezember 2023 sagte er bei einem AfD-„Stammtisch“ in Gera „Alles für“ und forderte das Publikum mit Armbewegungen dazu auf, „Deutschland“ zu ergänzen. Mehrere Anwesende taten dies wie beabsichtigt.
Das Landgericht Halle verurteilte Höcke in zwei Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) zu Geldstrafen. Der Bundesgerichtshof verwarf beide Revisionen am 20. August 2025. Die Urteile sind rechtskräftig.
Einordnung: Hier geht es nicht nur um politische Interpretation. Der BGH bestätigte die Tatsachenfeststellung, dass Höcke die Herkunft der Parole kannte und sie bewusst verwendete. Das ist der härteste gerichtsfeste Beleg auf dieser Seite.
Amtlicher Kontext: AfD Thüringen
Das Thüringer Amt für Verfassungsschutz stufte den AfD-Landesverband am 15. März 2021 als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Höcke ist seit 2014 Vorsitzender der Thüringer AfD-Landtagsfraktion und die prägende Führungsperson des Verbands.
Abgrenzung: Die Einstufung betrifft den Landesverband. Sie ist keine strafrechtliche Verurteilung Höckes. Ihre Relevanz ergibt sich hier aus seiner Führungsrolle und den separat belegten eigenen Äußerungen und Handlungen.
Gesamtbewertung
Höckes erinnerungspolitische Forderungen, das völkisch verstandene „Remigrationsprojekt“ und die zweimalige bewusste Verwendung einer SA-Parole bilden ein konsistentes Muster. Die Einordnung als rechtsextreme beziehungsweise völkisch-nationalistische Politik ist wesentlich stärker belegt als bei Profilen, die nur einzelne provokante Aussagen enthalten.
Quellen
Alle Onlinequellen wurden am 9. August 2026 abgerufen.
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung 168/2025, „Verurteilungen […] wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig“, 11. September 2025: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025168.html
- Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales: Verfassungsschutzbericht 2021, Abschnitt AfD Thüringen: https://verfassungsschutz.thueringen.de/fileadmin/Verfassungsschutz/VSB_2021.pdf
- Tagesspiegel: Wortlaut der Dresdner Rede vom 17. Januar 2017: https://www.tagesspiegel.de/politik/gemutszustand-eines-total-besiegten-volkes-5488489.html
- Björn Höcke/Sebastian Hennig: Nie zweimal in denselben Fluss, Manuscriptum, 2018, insbesondere S. 254 f. (Primärquelle, Buch).
Alexander Gauland
[POLIDOCS-KAPITEL v1]
Zweck: Politisch relevante öffentliche Aussagen, Handlungen und Positionen von Alexander Gauland belegbar dokumentieren und einordnen.
Eintragseinheit: Ein eigenständig überprüfbares Zitat, Ereignis, politischer Vorgang oder eine institutionelle Entscheidung; die bestehende Dossierseite dient als Überblick.
Aufnahmekriterien: Eindeutige Zuordnung zur Person, politische Relevanz und mindestens ein belastbarer Primärbeleg oder eine seriöse Sekundärquelle.
Pflichtinhalt: Datum, Originalaussage oder Handlung, Kontext, Primärquelle, Evidenzstatus, relevante Gegenargumente und getrennte redaktionelle Einordnung.
Abgrenzung: Gerüchte, private Belanglosigkeiten, Dubletten und Kontaktschuld ohne eigene Handlung werden ausgeschlossen.
Erweiterungsauftrag: Neue relevante Vorgänge recherchieren, gegen das Dossier und bestehende Seiten deduplizieren, als Einzelseiten ergänzen und den Überblick aktualisieren.
Alexander Gauland: dokumentierte Aussagen und Einordnung
Kurzfazit: Alexander Gauland hat mehrfach eine positive deutsche Nationalerzählung gegen die Erinnerung an NS-Verbrechen gestellt und Menschen mit Migrationsgeschichte als nicht wirklich zugehörig markiert. Besonders stark belegt sind die „Vogelschiss“-Rede, der geforderte Stolz auf deutsche Soldaten beider Weltkriege und die Äußerung über Aydan Özoguz. Bei umstrittenen Zitaten werden Gaulands Reaktion und strafrechtliche Ergebnisse mitgenannt.
Stand: 9. August 2026.
2017: Stolz auf deutsche Soldaten beider Weltkriege
Bei einer Wahlkampfveranstaltung im September 2017 sagte Gauland, Frankreich und Großbritannien seien stolz auf ihre Staatsmänner und Kriegspremiers. Daher hätten auch Deutsche „das Recht, stolz zu sein auf Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen“.
Einordnung: Der Satz verlangt keinen Stolz auf konkrete Retter, Widerständler oder militärisch eindeutig vom NS-Verbrechen getrennte Handlungen, sondern spricht pauschal von „Leistungen“ in beiden Weltkriegen. Gerade für den Zweiten Weltkrieg blendet diese Kollektivformel die Beteiligung der Wehrmacht am nationalsozialistischen Angriffs- und Vernichtungskrieg aus. Das ist ein Beleg für geschichtsrevisionistische Normalisierung, nicht aber für sich allein eine strafbare Äußerung.
2018: Die NS-Zeit als „Vogelschiss“
In einer Rede am 2. Juni 2018 sagte Gauland:
„Ja, wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die 12 Jahre. Aber, liebe Freunde, Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in unserer über tausendjährigen Geschichte.“
Die vollständige Rede ist auf der Website der AfD-Bundestagsfraktion dokumentiert. Gauland stellte dem Nationalsozialismus eine lange Reihe positiver deutscher Herrscher, Kultur- und Militärtraditionen gegenüber.
Kontext und Einordnung: Gauland bekannte sich im selben Satz ausdrücklich zur Verantwortung für die NS-Zeit und nannte später den „Unwert des Nationalsozialismus“. Das Wort „Vogelschiss“ minimiert dennoch sprachlich die Bedeutung einer Diktatur, die den Holocaust, einen Vernichtungskrieg und Millionen Tote zu verantworten hatte. Der Kontext mildert die Aussage, hebt die Relativierung aber nicht auf.
2017: Aydan Özoguz „in Anatolien entsorgen“
Gauland reagierte auf eine Äußerung der damaligen Integrationsbeauftragten Aydan Özoguz zur deutschen Kultur. Bei einer Wahlkampfveranstaltung sagte er, man solle sie ins Eichsfeld einladen und ihr anschließend zeigen, „was spezifisch deutsche Kultur ist“. Dann werde man sie „in Anatolien entsorgen können“. Özoguz wurde in Hamburg als Kind türkischer Eltern geboren.
Einordnung: Die Formulierung spricht einer deutschen Politikerin wegen der zugeschriebenen Herkunft symbolisch die Zugehörigkeit ab. Das erfüllt die Kriterien ethnischer Ausgrenzung und entmenschlichender Sprache.
Rechtliches Ergebnis und Reaktion: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen stellte das Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung 2018 ein. Die Äußerung sei im Kontext noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Gauland bezeichnete sie später als „wohl etwas zu hart“. Die Verfahrenseinstellung bedeutet, dass keine Strafbarkeit festgestellt wurde; sie widerlegt nicht die politische Einordnung als rassistisch oder ausgrenzend.
2016: Jérôme Boateng als unerwünschter Nachbar
Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung zitierte Gauland mit dem Satz:
„Die Leute finden ihn als Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben.“
Kontext/Gegenposition: Gauland erklärte, er habe Boateng nicht beleidigen wollen und ihn nicht gekannt; er habe die von der Zeitung zugeschriebene Absicht bestritten. Die FAS hielt an ihrer Wiedergabe fest.
Einordnung: Wenn das Zitat wie veröffentlicht gefallen ist, normalisiert es eine rassistische Ablehnung eines in Berlin geborenen deutschen Nationalspielers. Wegen des Streits über Intention und Gesprächskontext wird es hier als ergänzender, nicht als allein tragender Beleg geführt.
Gesamtbewertung
Das Muster ist die ethnische Markierung deutscher Staatsbürger und die Relativierung der NS-Zeit zugunsten einer positiven nationalen Identitätserzählung. Keine der hier zitierten Aussagen wird als strafrechtliche Verurteilung dargestellt; die Einstellung des Özoguz-Verfahrens ist ausdrücklich Teil des Befunds.
Quellen
Alle Onlinequellen wurden am 9. August 2026 abgerufen.
Maximilian Krah
[POLIDOCS-KAPITEL v1]
Zweck: Politisch relevante öffentliche Aussagen, Handlungen und Positionen von Maximilian Krah sowie einschlägige Verfahren belegbar dokumentieren und einordnen.
Eintragseinheit: Ein eigenständig überprüfbares Zitat, Ereignis, Verfahren oder eine institutionelle Entscheidung; die bestehende Dossierseite dient als Überblick.
Aufnahmekriterien: Eindeutige Zuordnung zur Person, politische Relevanz und mindestens ein belastbarer Primärbeleg, amtliches Dokument oder eine seriöse Sekundärquelle.
Pflichtinhalt: Datum, Originalaussage oder Handlung, Kontext, Quelle, Verfahrens- und Evidenzstatus, Gegenargumente und getrennte redaktionelle Einordnung.
Abgrenzung: Gerüchte, private Belanglosigkeiten, Dubletten und nicht belegte Vorwürfe ohne klare Kennzeichnung werden ausgeschlossen.
Erweiterungsauftrag: Neue relevante Vorgänge recherchieren, gegen das Dossier und bestehende Seiten deduplizieren, Vorwürfe und Verfahrensstände exakt kennzeichnen, als Einzelseiten ergänzen und den Überblick aktualisieren.
Maximilian Krah: dokumentierte Aussagen und Handlungen
Kurzfazit: Maximilian Krah relativierte 2024 die SS, indem er die verbrecherische Organisation auf die mögliche individuelle Strafbarkeit einzelner Träger einer SS-Uniform verkürzte. Die AfD verhängte daraufhin ein Auftrittsverbot; Krah zog sich aus Wahlkampf und Bundesvorstand zurück. Eine frühere Rede über angeblich durchweg nichtverbrecherische deutsche Vorfahren passt in dasselbe erinnerungspolitische Muster.
Stand: 9. August 2026.
2024: Aussagen über Mitglieder der SS
Im Interview mit der italienischen Zeitung La Repubblica sagte Krah im Mai 2024:
„Ich werde nie sagen, dass jeder, der eine SS-Uniform trug, automatisch ein Verbrecher war.“
Auf die Nachfrage nach Kriegsverbrechern antwortete er:
„Es gab sicherlich einen hohen Prozentsatz an Kriminellen, aber nicht alle waren kriminell.“
Historischer und rechtlicher Kontext: Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg erklärte die SS als Organisation für verbrecherisch. Das Urteil unterschied zugleich bei der individuellen Verantwortlichkeit unter anderem nach Kenntnis, freiwilliger Mitgliedschaft und Beteiligung; nicht jeder Uniformträger wurde automatisch persönlich verurteilt. Krahs Satz enthält daher einen engen individualstrafrechtlichen Kern, verschiebt aber die Debatte von der systematischen Funktion der SS hin zu möglichen Ausnahmen einzelner Mitglieder.
Einordnung: In einem Europawahlkampf ohne sachlichen Anlass individuelle Ausnahmen zu betonen, relativiert die Gesamtverantwortung einer zentralen Organisation des NS-Terrors. Treffender als die Behauptung einer vollständig erfundenen Aussage ist daher: Krah nutzt eine juristische Differenzierung zur politischen Entlastung und Normalisierung.
Politische Handlung und Folgen
Die französische Rechtsaußenpartei Rassemblement National kündigte nach den Äußerungen die weitere Zusammenarbeit mit der AfD an. Am 22. Mai 2024 verhängte die AfD ein Auftrittsverbot gegen ihren eigenen Europawahl-Spitzenkandidaten. Krah zog sich aus dem Wahlkampf und aus dem AfD-Bundesvorstand zurück. Er erklärte, seine „sachlichen und differenzierten Aussagen“ würden als Vorwand missbraucht, um der Partei zu schaden.
Diese Folgen sind keine gerichtliche Feststellung, zeigen aber, dass selbst die AfD-Spitze die Aussage als erhebliches politisches Risiko bewertete.
2023: „Unsere Vorfahren waren keine Verbrecher“
In einem verbreiteten Video sagte Krah sinngemäß, die deutschen Vorfahren seien keine Verbrecher gewesen, sondern „Helden“ und „Vorbilder“, und man müsse sich ihnen wieder positiv zuwenden.
Kontext und Einordnung: Eine Zurückweisung deutscher Kollektivschuld ist historisch und rechtlich legitim; Schuld ist individuell. Krahs pauschale positive Gegenerzählung verwischt aber ebenfalls individuelle Täterschaft und die breite gesellschaftliche Beteiligung an NS-Verbrechen. Zusammen mit der späteren SS-Äußerung entsteht ein Muster erinnerungspolitischer Entlastung.
Gesamtbewertung
Die SS-Äußerung ist im exakten Wortlaut belegt und hatte konkrete politische Folgen. Sie sollte weder fälschlich als Leugnung sämtlicher SS-Verbrechen noch als harmlose historische Präzision beschrieben werden. Der entscheidende Punkt ist die politische Relativierung durch den Fokus auf individuelle Ausnahmen.
Quellen
Alle Onlinequellen wurden am 9. August 2026 abgerufen.
- La Repubblica: Interview mit Maximilian Krah, 17. Mai 2024: https://www.repubblica.it/esteri/2024/05/17/news/candidato_elezioni_europee_afd_maximilian_krah_estrema_destra-423009349/
- Tagesschau: „Warum Krah AfD-Spitzenkandidat bleibt“, mit vollständigen Zitatpassagen, 22. Mai 2024: https://www.tagesschau.de/europawahl/parteien_und_programme/krah-afd-europawahl-100.html
- Tagesschau: „Krah zieht sich aus AfD-Vorstand zurück – Auftrittsverbot verhängt“, 22. Mai 2024: https://www.tagesschau.de/europawahl/parteien_und_programme/krah-rueckzug-bundesvorstand-100.html
- United States Holocaust Memorial Museum: „SS: Decline, Disintegration, and Trials“: https://encyclopedia.ushmm.org/content/en/article/ss-decline-disintegration-and-trials
- NZZ: Einordnung der Vorfahren-Rede, 2023: https://www.nzz.ch/international/afd-spitzenkandidat-krah-deutsche-vorfahren-keine-verbrecher-ld.1755120
Wahlprogramme
[POLIDOCS-KAPITEL v1]
Zweck: Offizielle AfD-Wahlprogramme vollständig erschließen, ihre Forderungen auffindbar machen und nach der dokumentierten Methodik einordnen.
Eintragseinheit: Eine Seite pro endgültigem Bundes- oder Landtagswahlprogramm; die Indexseite bildet Bearbeitungsstand und Lücken ab.
Aufnahmekriterien: Offizielles, einer konkreten Wahl und Gliederung zuordenbares AfD-Programm mit archivierbarer Originalquelle.
Pflichtinhalt: Wahl und Datum, Originaldokument, vollständige Gliederung und Forderungen, Kontext, Einordnung nach Methodik, Gegenargumente, Grenzen und Bearbeitungsstatus.
Abgrenzung: Kurzprogramme, einzelne Flugblätter und bloße Kampagnenaussagen nicht als vollständiges Wahlprogramm ausgeben.
Erweiterungsauftrag: Das nächste noch unbearbeitete offizielle Programm aus dem Index wählen, Original sichern, vollständig analysieren, als Programmseite ergänzen und Index sowie Status aktualisieren.
Wahlprogramme der AfD: vollständiger Arbeitsindex
Arbeitsstand: Diese Seite erfasst alle Bundestags- und abgeschlossenen Landtagswahlen seit Gründung der AfD bis zum 9. August 2026. Die vier Bundestagsprogramme sind bereits als eigene Seiten vollständig nach ihrer offiziellen Gliederung erschlossen. Die 41 Landtagswahlen bilden die Prüfliste für die anschließende Einzelanalyse; Bremen 2023 ist ein Sonderfall, weil keine AfD-Landesliste zugelassen war.
Was „alle Punkte“ hier bedeutet
Bei umfangreichen Programmen wird jeder offizielle Kapitel- und Unterpunkttitel aufgeführt. Das ist eine vollständige thematische Gliederung, keine Kopie jedes Absatzes. Zusätzlich werden die für die Rechtsextremismus-Prüfung relevanten Originalpassagen wörtlich zitiert, begründet eingeordnet und mit Gegenargumenten versehen.
Bundestagswahlen
- 2013 – Programm vom 14. April 2013, vier Seiten
- 2017 – „Programm für Deutschland“, beschlossen 22./23. April 2017
- 2021 – Programm zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages
- 2025 – „Zeit für Deutschland“, beschlossen 11./12. Januar 2025
Landtagswahlen: vollständige Prüfliste
Aufgeführt sind nur Wahlen, die nach der AfD-Gründung stattfanden. Wo die AfD nicht antrat oder nicht zugelassen war, wird dies ausdrücklich vermerkt.
2013
- Hessen – 22. September 2013
2014
- Sachsen – 31. August 2014
- Brandenburg – 14. September 2014
- Thüringen – 14. September 2014
2015
- Hamburg – 15. Februar 2015
- Bremen – 10. Mai 2015
2016
- Baden-Württemberg – 13. März 2016
- Rheinland-Pfalz – 13. März 2016
- Sachsen-Anhalt – 13. März 2016
- Mecklenburg-Vorpommern – 4. September 2016
- Berlin – 18. September 2016
2017
- Saarland – 26. März 2017
- Schleswig-Holstein – 7. Mai 2017
- Nordrhein-Westfalen – 14. Mai 2017
- Niedersachsen – 15. Oktober 2017
2018
- Bayern – 14. Oktober 2018
- Hessen – 28. Oktober 2018
2019
- Bremen – 26. Mai 2019
- Sachsen – 1. September 2019
- Brandenburg – 1. September 2019
- Thüringen – 27. Oktober 2019
2020
- Hamburg – 23. Februar 2020
2021
- Baden-Württemberg – 14. März 2021
- Rheinland-Pfalz – 14. März 2021
- Sachsen-Anhalt – 6. Juni 2021
- Mecklenburg-Vorpommern – 26. September 2021
- Berlin – 26. September 2021
2022
- Saarland – 27. März 2022
- Schleswig-Holstein – 8. Mai 2022
- Nordrhein-Westfalen – 15. Mai 2022
- Niedersachsen – 9. Oktober 2022
2023
- Berlin (Wiederholungswahl) – 12. Februar 2023
- Bremen – 14. Mai 2023; keine AfD-Landesliste zugelassen, daher kein reguläres Landeswahlprogramm als zugelassene Wahlpartei zu analysieren
- Bayern – 8. Oktober 2023
- Hessen – 8. Oktober 2023
2024
- Sachsen – 1. September 2024
- Thüringen – 1. September 2024
- Brandenburg – 22. September 2024
2025
- Hamburg – 2. März 2025
2026 bis zum Stichtag
- Baden-Württemberg – 8. März 2026
- Rheinland-Pfalz – 22. März 2026
Noch nicht in die abgeschlossene Analyse einbezogen
Nach dem Stichtag liegende Wahlen werden erst nach Veröffentlichung des endgültigen Programms und spätestens nach dem Wahltag aufgenommen. Ein Entwurfsstand darf nicht stillschweigend als beschlossenes Programm behandelt werden.
Quellen und Archivstrategie
- Primärquelle: Beschlossenes PDF des jeweiligen AfD-Bundes- oder Landesverbands. Lokale Kopie, Dateihash, Beschlussdatum und Seitenzahl werden pro Analyse notiert.
- Wahldatum und Teilnahme: Bundeswahlleiterin beziehungsweise zuständige Landeswahlleitung.
- Historische Sicherung: Manifesto Project und Polidoc dienen zum Auffinden alter Fassungen; zitiert wird nach Möglichkeit das offizielle PDF.
- Bewertung: Die Kriterien der Seite „Methodik: Wann ist eine Aussage rechtsextrem?“ gelten für jedes Programm identisch.
Übergreifende Quellen
Alle Onlinequellen wurden am 9. August 2026 abgerufen.
- Bundeszentrale für politische Bildung: „Wahlergebnisse und Wählerschaft der AfD“: https://www.bpb.de/themen/parteien/parteien-in-deutschland/afd/273131/wahlergebnisse-und-waehlerschaft-der-afd/
- Manifesto Project (WZB): https://manifesto-project.wzb.eu/
- Polidoc (Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung): https://shiny.mzes.uni-mannheim.de/polidoc/
AfD-Bundestagswahlprogramm 2013: alle Punkte und Einordnung
Kurzfazit: Das erste AfD-Bundestagswahlprogramm ist ein vierseitiges Kurzprogramm mit Schwerpunkt Euro. Nach dem hier verwendeten Maßstab enthält es keine eindeutig rechtsextreme Forderung. Es vertritt eine restriktive, zugleich aber ausdrücklich qualifikationsorientierte Einwanderungspolitik und bekennt sich zum Asyl für ernsthaft politisch Verfolgte.
Beschlossen: 14. April 2013. Stand der Analyse: 9. August 2026.
Alle Programmpunkte
Währungspolitik
- Geordnete Auflösung des Euro-Währungsgebiets
- Wiedereinführung nationaler Währungen oder kleinerer stabiler Währungsverbünde; die D-Mark dürfe kein Tabu sein
- Änderung der EU-Verträge, damit jeder Staat aus dem Euro ausscheiden kann
- Deutsches Austrittsrecht durch Veto gegen weitere ESM-Hilfskredite erzwingen
- Kosten der Rettungspolitik zuerst Banken, Hedgefonds und Großanlegern auferlegen
- Überschuldete Staaten durch Schuldenschnitt entschulden
- Bankverluste von Banken beziehungsweise privaten Großgläubigern tragen lassen
- Ankauf sogenannter Schrottpapiere durch die EZB sofort verbieten
Europapolitik
- Europa souveräner Staaten mit gemeinsamem Binnenmarkt
- Uneingeschränktes Budgetrecht nationaler Parlamente; Ablehnung von Transferunion und zentralisiertem Europastaat
- Gesetzgebungskompetenzen zu nationalen Parlamenten zurückverlagern
- EU-Bürokratie abbauen sowie Transparenz und Bürgernähe fördern
- Position David Camerons für mehr Wettbewerb und Eigenverantwortung in der EU unterstützen
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie
- Rechtsstaat, Gesetze und Verträge uneingeschränkt achten
- Grenzen staatlichen Handelns durch Völkerrecht, Grundgesetz und EU-Verträge
- Volksabstimmungen und -initiativen nach Schweizer Vorbild, besonders bei Kompetenzübertragungen an die EU
- Parteien sollen mitwirken, das politische System aber nicht beherrschen
- Mehr direkte Demokratie auch innerhalb der Parteien
- Bundestagsabgeordnete sollen ihre volle Arbeitskraft dem Mandat widmen
- Ergebnisoffene Diskussion unkonventioneller, grundgesetzkonformer Meinungen
Staatsfinanzen und Steuern
- Schuldenbremse achten und Schulden abbauen
- Euro-Rettungsrisiken in der Finanzplanung ausweisen
- Steuerrecht nach dem Kirchhof-Modell drastisch vereinfachen
Alterssicherung und Familie
- Altersvorsorge vor Folgen von Überschuldung und Niedrigzinsen schützen
- Kinder bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigen
- Deutschland kinder- und familienfreundlicher machen
- Familie als „Keimzelle der Gesellschaft“ schützen und fördern
Bildung
- Bundesweit einheitliche Bildungsstandards
- Bildung als Kernaufgabe der Familie fördern; Kitas und Schulen ergänzen
- Elternverantwortung stärken, frühkindliche Angebote unabhängig vom Familienhintergrund bereitstellen
- Hochwertiges Universitätssystem; Rückkehr zu Diplom und Staatsexamen ermöglichen
Energiepolitik
- Nachhaltiges Konzept für bezahlbare Energie
- Erneuerbare-Energien-Gesetz reformieren
- Subventionen für erneuerbare Energien statt über Strompreise aus Steuern finanzieren und transparent ausweisen
Integrationspolitik
- Einwanderungsrecht neu ordnen; qualifizierte und integrationswillige Zuwanderung
- Einwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild; ungeordnete Zuwanderung in Sozialsysteme unterbinden
- Ernsthaft politisch Verfolgten Asyl und Asylbewerbern Arbeitsmöglichkeiten gewähren
Prüfung auf rechtsextreme oder völkische Inhalte
Das Programm unterscheidet zwischen erwünschter qualifizierter Zuwanderung und „ungeordneter Zuwanderung in unsere Sozialsysteme“. Diese Formulierung kann einen Wohlfahrtsmissbrauch suggerieren, knüpft Rechte aber nicht an Abstammung oder eine ethnische Definition des deutschen Volkes. Zugleich bekennt es sich zum Schutz politisch Verfolgter.
Ergebnis: Unter den festgelegten Kriterien kein eindeutiger rechtsextremistischer Programmpunkt. Die spätere völkische und muslimfeindliche Programmatik ist in diesem Kurzprogramm noch nicht ausformuliert.
Quelle
- Alternative für Deutschland: Wahlprogramm, Parteitagsbeschluss vom 14. April 2013, archivierte PDF-Fassung: https://www.bundestagswahl-2021.de/wp-content/uploads/sites/4/2021/04/Wahlprogramm-der-AfD-Bundestagswahl-2013.pdf
AfD-Bundestagswahlprogramm 2017: alle Punkte und Einordnung
Kurzfazit: Das Programm 2017 erweitert die frühe Euro-Partei um eine umfassende nationalkonservative, migrations- und islamfeindliche Agenda. Besonders relevant sind die Darstellung des Islam und der wachsenden Zahl von Muslimen als pauschale Gefahr, religionsspezifische Verbote sowie eine „nationale Bevölkerungspolitik“ für die „einheimische Bevölkerung“. Nicht jede restriktive Forderung ist für sich extremistisch; problematisch ist die Verbindung aus kollektiver Gefahrenzuschreibung und ungleichen Religionsrechten.
Beschlossen: 22./23. April 2017. Stand der Analyse: 9. August 2026.
Vollständige offizielle Gliederung
1. Verteidigung der Demokratie in Deutschland
- 1.1 Ohne Volkssouveränität keine Demokratie
- 1.2 Zurückführung der Europäischen Union in einen Staatenbund souveräner Staaten
- 1.3 Das Volk muss wieder zum Souverän werden
- 1.4 Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild
- 1.5 Die Gewaltenteilung gewährleisten
- 1.6 Trennung von Amt und Mandat und Kampf der Ämterpatronage
- 1.7 Macht der Parteien beschränken
- 1.8 Direktwahl des Bundespräsidenten
- 1.9 Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen
- 1.10 Freie Listenwahl und freies Mandat
- 1.11 Wider das Berufspolitikertum: Amtszeit begrenzen
- 1.12 Lobbyismus eindämmen
- 1.13 Private Rentenvorsorge für Parlamentarier
- 1.14 Straftatbestand der Steuerverschwendung
- 1.15 Bürgerlich-freiheitliche Rechtsordnung
- 1.15.1 Vertragsfreiheit bewahren
2. Der Euro ist gescheitert: Währung, Geld- und Finanzpolitik
- 2.1 Weitere Mitgliedschaft in der Eurozone sei unbezahlbar
- 2.2 Sparer und Rentner vor der EZB schützen
- 2.3 Bargeld erhalten
- 2.4 Keine deutsche Haftung für ausländische Banken
- 2.5 Bürger gegen eine Eurokrise absichern
3. Außen- und Sicherheitspolitik: Deutsche Interessen durchsetzen
- 3.1 Außenpolitik an deutschen Interessen ausrichten
- 3.2 Verhältnis zu wichtigen Staaten
- 3.3 Deutschland müsse sich selbst verteidigen
- 3.4 Nationale Sicherheitsstrategie
- 3.5 Wirtschaftliche Stärken ausbauen
- 3.6 Entwicklungspolitik als Sicherheits- und Wirtschaftsinteresse
4. Innere Sicherheit
- 4.1 Ausländerkriminalität bekämpfen
- 4.2 Vollstreckung im Ausland
- 4.3 Jugendstrafrecht
- 4.4 Polizei reformieren
- 4.5 Fahndungsmöglichkeiten verbessern
- 4.6 Organisierte Kriminalität bekämpfen
- 4.7 Sicherheit der Bürger verbessern
- 4.8 Abmahnvereine abschaffen
- 4.9 Vorgerichtliche Inkassokosten nicht erstatten
5. Asyl braucht Grenzen: Zuwanderung und Asyl
- 5.1 Demografische Probleme Europas und Afrikas
- 5.2 Zuwanderung nach deutschen Regeln
- 5.3 Türkei nicht in die EU
- 5.4 Keine weitere Einwanderung in die Sozialsysteme
- 5.5 Zuflucht in Herkunftsregionen statt „Massenmigration“
- 5.6 Asylbewerber sicher identifizieren
- 5.7 Kein Familiennachzug in die Sozialsysteme
- 5.8 Kosten unbegleiteter minderjähriger Ausländer
- 5.9 Anpassung als Aufgabe des Einwanderers
- 5.10 Staatsbürgerschaft durch Abstammung; doppelte Staatsbürgerschaft beenden
6. Der Islam im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Das Kapitel hat keine nummerierten Unterpunkte. Es behandelt unter anderem Moscheefinanzierung, Minarette, Muezzinruf, Imame, islamtheologische Lehrstühle, Körperschaftsstatus, Vollverschleierung, Kopftücher und religiöse Trauungen.
7. Familienförderung und Bevölkerungsentwicklung
- 7.1 „Deutschland nicht abschaffen“
- 7.2 Ehe und Familie stärken
- 7.3 Kinder brauchen beide Eltern
- 7.3.1 Scheidungen
- 7.3.2 Väter stärken
- 7.4 Familiennahe Betreuung würdigen
- 7.5 Ungeborenes Leben schützen
- 7.6 Kinder willkommen heißen
- 7.7 „Klares Familienbild“ gegen „Gender-Ideologie“
- 7.7.1 „Gender-Ideologie“ aus Schulen; „Frühsexualisierung“ stoppen
- 7.7.2 Förderung von Gender-Forschung beenden
8. Bildung und Schule
- 8.1 Mehrgliedriges Schulsystem
- 8.2 Berufliche Bildung: „Meister statt Master“
- 8.3 Förder- und Sonderschulen statt „ideologisch motivierter Inklusion“
- 8.4 Folgen der Migration für Schulen
- 8.5 Diplom und Magister wieder einführen
- 8.6 Hochschulautonomie und Freiheit von Forschung und Lehre
- 8.7 Neutralität der Schule
- 8.8 Kein bekenntnisgebundener Islamunterricht
- 8.9 Keine „Sonderrechte“ für Muslime an Schulen
- 8.10 Kein Koranunterricht durch verfassungsfeindliche Moscheevereine
9. Kultur und Medien
- 9.1 „Deutsche Leitkultur statt Multikulturalismus“
- 9.2 Deutsche Sprache als Zentrum der Identität
- 9.3 Kulturpolitische Vorgaben beseitigen
- 9.4 Kulturhoheit der Länder; keine „politisch korrekte“ Kunst
- 9.5 Rundfunkbeitrag abschaffen
- 9.6 Internet als Ort freier Meinungsäußerung
10. Steuern, Finanzen, Wirtschaft und Arbeit
- 10.1 Steuern
- 10.2 Haushaltspolitik
- 10.3 Soziale Arbeitswelt
- 10.4 Langzeitarbeitslosigkeit und Qualifikation
- 10.5 Arbeitslosenquote
- 10.6 Wirtschaftspolitik und Wohlstand
- 10.7 Einlagen bei Bankinsolvenzen
- 10.8 Teilhabe am digitalen Leben und digitaler Wirtschaft
11. Sozialpolitik
- 11.1 Sozialpolitik und Zuwanderung
- 11.2 Familien und Kinderarmut
- 11.3 Rente: Grundlagen
- 11.4 Rente und Lebensarbeitszeit
- 11.5 Versicherungsfremde Leistungen
- 11.6 Doppelbesteuerung der Rente
- 11.7 Grundsicherung im Alter
- 11.8 Arbeitslosengeld
- 11.9 Paritätische Kranken- und Pflegeversicherung
12. Gesundheitssystem
- 12.1 Finanzierung
- 12.2 Ärztliche Versorgung auf dem Land
- 12.3 Pflegenotstand
- 12.4 Stationäre Versorgung
- 12.5 Krankenhaus-Notfallambulanzen
- 12.6 Hausarztsystem
- 12.7 Ärzte und Therapeuten in Deutschland ausbilden
- 12.8 Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen kündigen
- 12.9 Gesundheitskarte und E-Health
- 12.10 Alternative Medizin
- 12.11 Freiberufliche Hebammen
- 12.12 Cannabis nicht freigeben
13. Energie, Klima und Technologie
- 13.1 Klimawandel
- 13.2 Energiepolitik
- 13.3 Technologie fördern
14. Verkehr, Wohnungsbau und ländlicher Raum
- 14.1 Verkehr und Infrastruktur
- 14.2 Wohnungsbau
- 14.3 Ländlicher Raum
15. Umwelt, Natur, Tiere, Verbraucher und Landwirtschaft
- 15.1 Wasserversorgung in öffentlicher Hand
- 15.2 Windenergieausbau stoppen
- 15.3 Lärmschutz
- 15.4 Verbraucherschutz
- 15.5 Schächten verbieten
- 15.6 Bäuerliche Landwirtschaft stärken
- 15.6.1 Regionalisierung und Direktvermarktung
- 15.6.2 Alte Kultursorten
- 15.6.3 Kleingärten und Kleintierhaltung
- 15.6.4 Gentechnikfreie Landwirtschaft
Besonders relevante Originalpassagen
Islam und Muslime als kollektive Gefahr
Das Programm erklärt:
„Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über 5 Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung.“ (S. 34)
Es ergänzt, viele Muslime lebten rechtstreu und seien geschätzte Mitglieder der Gesellschaft. Dennoch werden Minarette und Muezzinruf generell als „islamisches Herrschaftszeichen“ beziehungsweise „religiöser Imperialismus“ abgelehnt. Islamische Organisationen sollen grundsätzlich keinen Körperschaftsstatus erhalten; islamtheologische Lehrstühle sollen abgeschafft werden. (S. 35)
Einordnung: Der Schutz vor verfassungsfeindlichen Vereinen, ausländischer Einflussnahme, Zwangsheirat oder gewaltbereitem Islamismus ist legitim. Die Passage geht darüber hinaus: Sie erklärt die bloße Präsenz und wachsende Zahl von Muslimen zur Gefahr und fordert pauschale, religionsspezifische Beschränkungen. Das berührt Gleichbehandlung und Religionsfreiheit und deckt sich mit dem Problemfeld, das das OVG NRW 2024 in der AfD dokumentierte.
„Einheimische Bevölkerung“ und nationale Bevölkerungspolitik
Das Familienkapitel fordert eine „nationale Bevölkerungspolitik“ und Maßnahmen zur Erhöhung der Geburtenrate der „einheimischen Bevölkerung“. Es spricht von der schrumpfenden „angestammten Bevölkerung“ und davon, das „Land unserer Väter und Mütter“ den eigenen Nachkommen zu hinterlassen. (S. 36–37)
Einordnung: Familienförderung und eine höhere Geburtenrate sind für sich nicht extremistisch. Die Unterscheidung einer „angestammten“ oder „einheimischen“ Bevölkerung von anderen Bürgern öffnet jedoch einen ethnisch-völkischen Zugehörigkeitsbegriff. Das Programm sagt an dieser Stelle nicht ausdrücklich, deutsche Staatsbürger anderer Herkunft sollten weniger Rechte besitzen; deshalb ist dies ein völkischer Anhaltspunkt, keine abschließende Feststellung einer konkreten Entrechtung.
Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Das Programm will das Geburtsortsprinzip streichen und zum bis 2000 geltenden Abstammungsprinzip zurückkehren. Einbürgerungen sollen nur bei dauerhaft erfolgreicher „Assimilation“ und Loyalität erfolgen. (S. 32)
Einordnung: Ein restriktives Staatsangehörigkeitsrecht ist nicht automatisch verfassungsfeindlich. Entscheidend ist, dass das Programm keine Rechte bereits deutscher Staatsbürger aberkennen will. Relevant wird der Punkt im Zusammenspiel mit der ethnischen Sprache der Bevölkerungspolitik.
Gesamturteil
2017 ist der Übergang von der frühen Euro-Protestpartei zu einer Partei mit völkischen und kollektiv muslimfeindlichen Elementen programmatisch klar sichtbar. Am stärksten wiegen die pauschale Gefahrenbeschreibung von Muslimen und religionsspezifische Ungleichbehandlungen. Die Forderung nach mehr Geburten, Grenzkontrolle oder einem restriktiveren Einbürgerungsrecht wird nicht ohne zusätzliche Merkmale als rechtsextrem markiert.
Quellen
- Alternative für Deutschland: „Programm für Deutschland“, Bundestagswahlprogramm 2017: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung.pdf
- OVG Nordrhein-Westfalen: Pressemitteilung zum AfD-Verdachtsfall, 13. Mai 2024: https://www.justiz.nrw/presse/2024-05-13-0
AfD-Bundestagswahlprogramm 2021: alle Punkte und Einordnung
Kurzfazit: Das Programm 2021 verstetigt die völkisch-kulturelle Zugehörigkeitslogik von 2017. Es fordert eine „Remigrationsagenda“, knüpft Migrationspolitik an die „kulturelle Identität Deutschlands“, will zum Abstammungsprinzip zurückkehren und erklärt, die deutsche Kultur könne nicht durch Verfassungspatriotismus ersetzt werden. Die im Programm definierte Remigrationsagenda richtet sich gegen Ausreisepflichtige und auf Schutz in Herkunftsregionen; eine Ausweisung deutscher Staatsbürger fordert sie nicht.
Stand der Analyse: 9. August 2026.
Vollständige offizielle Gliederung
Demokratie und Rechtsstaat
- Das Volk ist der Souverän
- Volksabstimmungen nach Schweizer Modell
- Gewaltenteilung gewährleisten
- Justiz entpolitisieren
- Verfassungsschutz reformieren
- Amt und Mandat trennen; Ämterpatronage bekämpfen
- Parteienmacht beschränken
- Freie Listenwahl und freies Mandat
- Parlamente verkleinern
- Mandats- und Amtszeiten begrenzen
- Lobbyismus eindämmen
Freiheit und Verantwortung
- Bürgerlich-freiheitliche Rechtsordnung
- Leistung statt Quote; Freiheit statt Diskriminierung
- Persönliche Freiheit vor digitalen Übergriffen schützen
- Hinweisgeber schützen
EU und Europa
- „Europa der Vaterländer“
- EU in einen Staatenbund souveräner Staaten zurückführen
Steuern und Finanzen
- Keine EU-Steuern
- Wenige Steuerarten und verständliche Systematik
- Substanzsteuern abschaffen
- Wohnungseigentum fördern
- Nominalwertprinzip und Ungleichbehandlung von Steuerbürgern beenden
- Digitalsteuer einführen
Wirtschaft: „Blue Deal“
- Wirtschafts- und Innovationspolitik
- Mittelstand entlasten
- Politisch verursachte Belastungen aussetzen
- Technologieführerschaft mit „Blue Deal“
- Soziale Marktwirtschaft statt „sozialistischer Industriepolitik“
Euro und Währung
- Deutschland aus dem Euro-System führen
- EU-Schulden ablehnen; Hilfskredite national vergeben
- Inflation durch Corona-Maßnahmen beenden
- EZB-Nullzinspolitik beenden
- Nationale Währungen wiedereinführen
- Bargeld erhalten
- Target-2-Risiko beenden
- National investieren
- Gegen Eurokrise absichern, Geldsystem reformieren und Staatsgold zurückholen
Außen- und Verteidigungspolitik
- Außenpolitik an deutschen Interessen ausrichten
- Verhältnis zu wichtigen Staaten
- Wehrfähigkeit wiederherstellen
- Entwicklungspolitik als Sicherheits- und Wirtschaftsinteresse
- Wirtschaftliche Stärken ausbauen
- Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
Innere Sicherheit
- Linke Gewalt bekämpfen
- Ausländerkriminalität bekämpfen
- Vollstreckung im Ausland
- Jugendstrafrecht
- Bundespolizei und nationalen Grenzschutz stärken
- Polizei reformieren
- Fahndungsmöglichkeiten verbessern
- Organisierte Kriminalität bekämpfen
- Bürgersicherheit verbessern
- Strafjustiz verbessern
Islam
Das eigenständige Kapitel behandelt Islamismus, islamische Organisationen, Moscheen, Imame, ausländische Finanzierung, Kopftücher, Vollverschleierung und Religionsunterricht.
Migration, Asyl und Integration
- Fluchtbewegungen nicht durch Aufnahme in Europa bewältigen
- Asylmissbrauch beenden
- Folgeprobleme der Aufnahme
- „Asylparadies Deutschland schließen“
- Abschiebung und Rückkehr
- Leben retten und soziale Gerechtigkeit herstellen
- Hilfe vor Ort
- Zuwanderung national regeln
- Qualifizierte Zuwanderung
- Integration
- Deutsche Staatsangehörigkeit als „kostbares Gut“
Familienpolitik
- Familien stärken und fördern
- Ursachen der „demografischen Katastrophe“
- Leistungsfähigkeit der Familien
- Familien unterstützen
- Familienfreundliches Deutschland
- Kinder in Familien belassen; Entzug nur im Ausnahmefall
- „Willkommenskultur für Kinder“
- Trennungsfolgen mindern
- Verantwortungsvolle Kinderbetreuung
- Geschlecht als biologische Tatsache
Arbeits- und Sozialpolitik
- Zuwanderung von EU-Ausländern in Sozialsysteme begrenzen
- Nationale Gesetzgebungshoheit im Sozialrecht
- Keine Sozialleistungen auf ausländische Konten
- Lohndumping in Leiharbeit verhindern
- Mindestlohn beibehalten
- Arbeitslosengeld I nach Vorbeschäftigung
- Arbeitslosenversicherung reformieren
- Aktivierende Grundsicherung
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken
- Arbeitsrecht vereinfachen
- Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen
- Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
- Versorgung behinderter Menschen in Krankenhäusern
Rentenkonzept
- Rente zukunftsfest machen
- Freiheit beim Renteneintritt
- Altersarmut verhindern
- Politikerpensionen abschaffen
- Beamtenstatus auf hoheitliche Aufgaben begrenzen
- Lastengerechtigkeit zwischen Familien und Kinderlosen
- Ungerechtigkeiten bei Ostrenten
- Doppelbesteuerung vermeiden und Freibetrag erhöhen
- Umlagerente stärken
- Wehrdienst rentenpolitisch würdigen
Gesundheitspolitik
- Corona-Maßnahmen beenden
- Freiwilliges Impfen
- Corona-Untersuchungsausschuss
- Krankenhausfinanzierung
- Ambulante Versorgung und Budgetierung
- Medizinische Versorgung auf dem Land
- Heil- und Hilfsmittel entbürokratisieren
- Kurzzeitpflegeplätze
- Pflegenotstand beenden
- Häusliche Pflege
- Pflege- und Krankenversicherung vereinfachen
- Arzneimittelversorgung
- Organspende und Sterbehilfe
- Cannabis nur medizinisch
- Antibiotikaresistenzen
- Heilpraktikerberuf
- Anforderungen an ausländisches Gesundheitspersonal
- Patientensouveränität über Daten
- WHO reformieren
Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Leistung statt „Akademisierungswahn“
- Mehrgliedriges Schulsystem
- Berufliche Bildung: „Meister statt Master“
- Digitalisierung als Mittel
- Förder- und Sonderschulen
- Bildung und Migration
- Schulneutralität
- Kritik an Kompetenzorientierung
- Deutsches Kulturgut im Unterricht
- Kein bekenntnisgebundener Islamunterricht
- Keine „Sonderrechte“ für Muslime an Schulen
- Kein Koranunterricht durch verfassungsfeindliche Moscheevereine
- Keine Konfuzius-Institute
- Diplom und Magister wiedereinführen
- Hochschulautonomie
- Keine Förderung von Gender Studies und keine Gender-Quoten
Kultur
- „Deutsche Leitkultur statt Multikulturalismus“
- Deutsche Sprache als Zentrum der Identität
- Kulturförderung
- Brauchtum und Gedenken
Medien
- Öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu gestalten
- „Cancel Culture“ bekämpfen
- „Meinungsfreiheit statt Tugendterror“
Bauen, Wohnen, Mieten
- Wohneigentum fördern
- Mehr Wohngeld statt sozialem Wohnungsbau
Klima, Energie, Technik und Digitalisierung
- Dem Klimawandel „positiv begegnen“
- Kernforderungen zur Klimapolitik
- Technischen Fortschritt fördern
- Energiepolitik gegen den „Green Deal“
- Digitalisierung am Menschen ausrichten
- Datenschutz und Datensicherheit
- Digitale Infrastruktur
- Digitale Verwaltung
- Digitale Souveränität
Mobilität und Infrastruktur
- Verkehrspolitik
- Motorisierten Individualverkehr schützen
- Transitverkehr auf Schiene und Wasser verlagern
- Schienenverkehr
- Flugverkehr stärken
- Automobilindustrie erhalten
- Stadt und Land gleichrangig entwickeln
- Entscheidungen bürgernah treffen
- Landschaft als regionale Identität
- Infrastruktur
- Kommunen und Pflichtaufgaben stärken
- Digitale Infrastruktur beschleunigen
- Nord Stream 2 fertigstellen
Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
- EU-Agrarpolitik renationalisieren
- Grüne Berufe wertschätzen
- Familienbetriebe
- Bedarfsgerechte Düngung
- Pflanzenschutz
- Tierwohl, Haltung und Transport
- Heimische Ökosysteme
- Wildtiermanagement
- Wälder
- Heimische Lebensmittel
- Transparenter Verbraucherschutz
- Wasserversorgung in öffentlicher Hand
- Ausbau erneuerbarer Energien einschränken
Besonders relevante Originalpassagen
„Remigrationsagenda“
Das Programm fordert auf Seite 95:
„Eine nationale und eine supranationale ‚Remigrationsagenda‘ als Schutzgewährung in Herkunfts- und Transitregionen nach dem Grundsatz ‚Hilfe vor Ort‘.“
Der Punkt steht in einem Katalog aus Abschiebeoffensive, Bescheinigung der Ausreisepflicht und Hilfe in Herkunftsregionen.
Einordnung: Der Begriff ist ideologisch aufgeladen. Der im Programm genannte konkrete Inhalt richtet sich aber nicht gegen deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte, sondern auf Ausreisepflichtige und regionale Schutzgewährung. Das kann migrations- oder menschenrechtlich kritisiert werden, ist nicht identisch mit ethnischer Vertreibung deutscher Bürger.
Staatsangehörigkeit und Abstammung
Das Programm will das Geburtsortsprinzip streichen, zum Abstammungsprinzip zurückkehren, Einbürgerungshürden erhöhen und einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung abschaffen. (S. 101)
Einordnung: Restriktiv und abstammungsorientiert, aber noch keine Forderung, bereits eingebürgerten Deutschen gleiche Rechte abzuerkennen. Die Passage wird im Zusammenspiel mit der kulturell-völkischen Identitätsdefinition relevant.
Kulturelle Identität vor Verfassungspatriotismus
Das Programm erklärt:
„Die gemeinschaftsstiftende Wirkung der deutschen Kultur ist Fundament unseres Grundgesetzes und kann nicht durch einen Verfassungspatriotismus ersetzt werden.“ (S. 158)
Es werde nicht zugelassen, dass Deutschland „vor dem Islam seine tradierte Kultur verliert“. In der Migrationspolitik fordert es als „Primärziel“ die Interessenwahrung der Deutschen und bereits Zugewanderter, „die sich zur kulturellen Identität Deutschlands bekennen“. (S. 99)
Einordnung: Das verschiebt Zugehörigkeit von gleichen Bürgerrechten und Verfassung auf eine kulturelle Loyalitätsprüfung. Weil „kulturelle Identität“ unbestimmt bleibt, ist die Passage ein deutlicher Anhaltspunkt für ethnokulturelle Ausgrenzung. Eine ausdrücklich rechtliche Schlechterstellung deutscher Staatsbürger wird in diesen Sätzen jedoch nicht formuliert.
Islambezogene Ungleichbehandlung
Wie 2017 fordert das Programm spezielle Einschränkungen für islamische Organisationen, Religionsunterricht und islamtheologische Lehre. Es verbindet legitime Maßnahmen gegen Islamismus mit pauschalen Aussagen über Islam und Muslime.
Einordnung: Verfassungsfeindliche Vereine dürfen verboten und ausländische Einflussnahme reguliert werden. Pauschale Sonderregeln allein für eine Religion berühren dagegen die gleichberechtigte Religionsausübung.
Gesamturteil
Das Programm 2021 vermeidet eine offene Forderung nach Entrechtung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte. Es etabliert aber eine starke ethnokulturelle Zugehörigkeitslogik, in der Verfassungspatriotismus nicht genügen soll und Zugewanderte sich zu einer nicht klar definierten deutschen Kultur bekennen sollen. Dies ist der wichtigste völkisch-nationalistische Befund.
Quelle
- Alternative für Deutschland: Bundestagswahlprogramm 2021: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2021/06/20210611_AfD_Programm_2021.pdf
AfD-Bundestagswahlprogramm 2025: alle Punkte und Einordnung
Kurzfazit: Das 2025er Programm benutzt erstmals ausdrücklich den Begriff „Remigration“, definiert ihn aber im Dokument als Rückführung von Ausreisepflichtigen, ausländischen Straftätern und Personen mit entfallenem Schutzgrund. Eine Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte fordert das Programm nicht. Völkisch beziehungsweise diskriminierungsrelevant bleiben die kulturelle Definition des Volkes, das abstammungsorientierte Staatsangehörigkeitsrecht und pauschale Sonderregeln für den Islam.
Beschlossen: 11./12. Januar 2025. Stand der Analyse: 9. August 2026.
Vollständige offizielle Gliederung
Soziale Marktwirtschaft und Gesundheit
- Soziale Marktwirtschaft
- Unternehmertum und Wirtschaftsstandort
- Standortprobleme Deutschlands
- Wettbewerb und attraktiver Wirtschaftsstandort
- Eigenverantwortung und Handlungsspielräume
- „Unsere Bürger im Mehltau des linken Zeitgeistes“
- Maßnahmen für starke Bürger
- Zweckentfremdung der Sozialversicherungen beenden
- Faire und auskömmliche Rentenversicherung
- Lage des Rentensystems
- Rentenkonzept gegen Altersarmut
- Kapitalmarkt nutzen
- „Junior-Spardepot“
- Weitere Rentenbausteine
- Arbeitslosenversicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Hilfe für Bedürftige
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Kritik am Bürgergeld
- Gesundheitspolitik
- Krankenhäuser
- Ambulante Versorgung
- Ambulante und stationäre Versorgung
- Häusliche Pflege
- Arzneimittelversorgung
- Corona-Aufarbeitung
- WHO: Reform oder Austritt
- Organspende
- Geschlechtsidentität
- Sterbehilfe
- Cannabis
- Impfpflicht
- Heilpraktiker
- Patientendaten und Telematik
- Ausländisches Personal nach deutschen Standards
- Gesundheitswesen entbürokratisieren
Bauen, Wohnen, Infrastruktur, Energie, Verkehr und Digitales
- „Volk von Eigentümern“
- Wohn- und Baunebenkosten
- Baurecht als nationales Recht
- Bestandsschutz
- Mieter zu Eigentümern
- „Einheimische fördern“
- Wohngeld statt sozialem Wohnungsbau
- Infrastruktur für die Zukunft
- Kein erleichtertes Baurecht für großflächige Energieanlagen
- Energiepolitik
- Verkehrspolitik
- Motorisierten Individualverkehr schützen
- Automobilindustrie erhalten
- Transitverkehr auf Schiene und Wasser verlagern
- Schienenverkehr
- Flugverkehr stärken
- Deutsche Seehäfen schützen
- Digitalisierung
- Analoges Leben
- Staatliche Datensammlung und Social Scoring
- Digitale Assistenzsysteme
- „Kampf gegen Desinformation“
- Datenschutz-Grundverordnung
- Digitale Souveränität
- Künstliche Intelligenz
Finanzen und Steuern
- Bundeshaushalt konsolidieren, Steuerverschwendung beenden, Schuldenbremse einhalten
- Konnexitätsprinzip
- Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen reduzieren
- Kosten der Asylpolitik offenlegen
- Regierungs-Öffentlichkeitsarbeit kürzen
- Steuerrecht vereinfachen
- Mehrwertsteuer Gastronomie auf sieben Prozent
- CO₂-Abgaben abschaffen
- Niedriglohnsektor und Mittelstand entlasten
- Grundsteuer abschaffen und Ausfälle kompensieren
- Familiensplitting
- Kein EU-Besteuerungsrecht
- Vermögen- und Erbschaftsteuer abschaffen
- Sparerpauschbetrag erhöhen
Währungspolitik und Euro
- „Zurück zu Recht, Wohlstand und sozialem Frieden“
- Deutschland aus dem Euro-System führen
- Gegen Eurokrise absichern, Geldsystem reformieren, Staatsgold zurückholen
- „Planwirtschaftliche“ EU-Politik beenden
- Keine EU-Schuldenaufnahme
- Keine deutsche Haftung für ausländische Banken
- Target-2-Risiko
- Bargeld erhalten
- Analoges Leben ohne Vermögensregister und digitalen Euro
- Bitcoin und Staatsferne
Landwirtschaft, Umwelt und Klima
- Agrarpolitik national entscheiden
- Ländlicher Raum und Familienbetriebe
- Verbraucherschutz
- Düngung, Pflanzenschutz und Gentechnik
- Tierschutz und Tierwohl
- Klima
- Umweltschutz statt Wind- und Solarausbau
- Jagd, Artenschutz und Fischerei
- Waldpflege und Forstwirtschaft
- Gewässer- und Trinkwasserschutz
Äußere Sicherheit
- Realpolitik im deutschen Interesse
- Wehrfähigkeit Deutschlands
- Zivilschutz
- Deutschland in Europa und der Welt
- Neue Friedensordnung in Europa
- Verhältnis zu ausgewählten Staaten
- Handelspolitik
- Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
- Entwicklungspolitik
Asyl- und Migrationspolitik
- Zuwanderung national regeln
- „Asylparadies Deutschland schließen“
- Ökonomische Anreize senken
- Umfassende Rückführungsoffensive
- Integration
- Staatsangehörigkeit nicht „verschenken“
- Migration und Wohnungsmarkt
- Ausgewählte Migration qualifizierter Fachkräfte
Innere Sicherheit
- Kriminalität bekämpfen
- Jugendstrafrecht
- Polizei stärken
- Justiz, Strafvollstreckung und Vollzug
- Waffenrecht
- Gewalt und Extremismus
- Islamistischen Terrorismus bekämpfen
- Forderung nach Kalifat unter Strafe stellen
- „No-go-Areas“ und Parallelgesellschaften
- Weiterer Ausbreitung des Islam entgegentreten
- Grundrechte schützen
- Polygamie, Zwangsheirat und Kinderehen
- Körper- und Gesichtsbedeckung
- Bundespolizei für Grenzschutz
Demokratie und Rechtsstaat
- Bürgerrechte sichern
- Supranationale Organisationen und Souveränität
- Volksabstimmungen
- Meinungsfreiheit und öffentliche Debatte
- Bürgerlich-freiheitliche Rechtsordnung
- Gewaltenteilung
- Parlamentsrecht
- Freie Listenwahl und freies Mandat
- Parteienfinanzierung und „Selbstbedienung“
- Parteibuchwirtschaft
- Mandats- und Amtszeiten begrenzen
- Lobbyismus kontrollieren
- Justiz entpolitisieren
- Verfassungsschutz reformieren
- Hinweisgeber schützen
- EU zu einem „Bund Europäischer Nationen“ umbauen
Familie und Demografie
- Starke Familien
- „Demografische Wende“
- „Willkommenskultur für Kinder“
- Zwei Geschlechter als biologische Tatsache
- Kinderbetreuung
- Trennungsfolgen
- Inobhutnahmen und Familienschutz
Bildung, Wissenschaft und Technologie
- Leistung
- Mehrgliedriges Schulsystem
- Schulpflicht in Bildungspflicht umwandeln
- Vorschulklassen
- Förderschulen
- „Meinungsvielfalt statt einseitiger Ideologie“
- Digitalisierung
- Disziplinarrechte der Lehrer und Schulen
- Berufliche Bildung
- Migration und Bildung
- Politischen Islam an Schulen bekämpfen
- Hochschulsystem und Wissenschaft
- Diplom und Magister
- Hochschulautonomie
- Forschung und Technik
- Subventionen, Dirigismus und Halbleiter
- Kerntechnik
- Rohstoff- und Kreislaufwirtschaft
- Gentechnik
- Luft- und Raumfahrt
Kultur und Medienpolitik
- „Deutsche Leitkultur statt Multikulturalismus“
- Brauchtum und Gedenken
- Deutsche Sprache schützen
- Kulturförderung
- Umsatzsteuer für Musiker, Künstler und freie Pädagogen
- Medienpolitik
- „Grundfunk statt GEZ-Zwangsabgabe“
- Filmförderung
Besonders relevante Originalpassagen
Was das Programm mit „Remigration“ meint
Auf Seite 101 definiert das Programm:
„Unser Maßnahmenkatalog zur Umkehr dieses migrationspolitischen Staatsversagens heißt Remigration und umfasst folgende Maßnahmen, die bereits heute der geltenden Rechtslage entsprechen oder sich jedenfalls mittels verfassungskonformer Gesetzesänderungen umsetzen lassen.“
Genannt werden:
- vollziehbar Ausreisepflichtige abschieben und freiwillige Rückkehr fördern;
- nach Wegfall des Fluchtgrunds Widerrufsverfahren einleiten;
- ausländische Gefährder, Extremisten und schwere Straftäter priorisieren;
- Ausweisung ausländischer Gewalt-, Drogen- und Sexualstraftäter erleichtern;
- ausländische Straftäter bei importierten Konflikten zurückführen.
Einordnung: Mehrere Forderungen können menschen-, europa- oder völkerrechtlich umstritten sein, etwa pauschale Annahmen über entfallene Fluchtgründe. Der programmatisch benannte Personenkreis umfasst aber keine deutschen Staatsbürger allein wegen ihrer Herkunft. Wer behauptet, dieses PDF fordere ausdrücklich deren Deportation, geht über den Text hinaus. Umgekehrt darf der engere Programmtext nicht benutzt werden, um weitergehende „Remigrations“-Äußerungen einzelner Funktionäre zu verschweigen.
Staatsangehörigkeit durch deutsche Eltern
Das Programm will zum Rechtszustand vor 1990 zurückkehren: Erwerb durch Geburt als Kind mindestens eines deutschen Elternteils, Einbürgerung als Ermessensentscheidung, im Regelfall frühestens nach zehn Jahren, Abschaffung des Geburtsorterwerbs und weitgehender Ausschluss mehrfacher Staatsangehörigkeit. (S. 110)
Einordnung: Dies ist ein stark abstammungsorientiertes und restriktives Modell. Es fordert im Wortlaut keine Rücknahme bestehender Staatsbürgerschaften allein wegen ethnischer Herkunft. Für die Extremismusprüfung ist daher die Kopplung mit anderen ethnokulturellen Aussagen entscheidend.
„Einheimische“ bei Wohnraum bevorzugen
Das Programm fordert:
„Bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken und Wohnraum sind Einheimische nach dem Einheimischen-Modell zu bevorzugen.“ (S. 37)
Einordnung: Kommunale Einheimischenmodelle knüpfen üblicherweise an einen langjährigen Ortsbezug, nicht an Ethnie. Ohne eine abweichende Definition ist dies kein Beleg für rassische oder völkische Diskriminierung.
Islambezogene Sonderregeln
Das Programm will der „weiteren Ausbreitung des Islam“ entgegentreten, islamischen Organisationen pauschal den Körperschaftsstatus verweigern, islamtheologische Lehrstühle abschaffen und ausländische Moscheefinanzierung verbieten. Gleichzeitig fordert es Verbote ausdrücklich islamistischer Vereine bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. (S. 123–125)
Einordnung: Die Bekämpfung islamistischer, antisemitischer und verfassungsfeindlicher Aktivitäten ist legitim. Die pauschale Verweigerung von Rechten und Infrastruktur für islamische Organisationen unabhängig von deren konkretem Verhalten zielt dagegen auf ungleiche Religionsausübung und bleibt der stärkste diskriminierende Programmbefund.
Leitkultur und Verfassungspatriotismus
Das Programm beschreibt deutsche Leitkultur als identitätsbildend für „unser Volk“ und erklärt erneut, ihre gemeinschaftsstiftende Wirkung könne „nicht durch einen Verfassungspatriotismus ersetzt werden“. Zugleich bekennt es sich zu Menschenwürde, Freiheit, Selbstbestimmung, Aufklärung und Humanismus. (S. 170)
Einordnung: Die Zurückstufung des gemeinsamen Verfassungsbezugs zugunsten einer kulturell definierten Volksidentität ist ein völkisch-nationalistischer Anhaltspunkt. Der Text enthält aber auch universalistische Gegenformulierungen; diese Spannung muss sichtbar bleiben.
Gesamturteil
Das Programm 2025 ist radikal migrationsrestriktiv und enthält ethnokulturelle sowie religionsdiskriminierende Elemente. Die stärksten verfassungsrechtlichen Bedenken betreffen pauschale Sonderregeln für Muslime und die kulturelle Bedingung politischer Zugehörigkeit. Die konkrete „Remigration“-Definition im Programm ist enger als viele öffentliche Verwendungen des Begriffs und darf nicht falsch wiedergegeben werden.
Quelle
- Alternative für Deutschland: „Zeit für Deutschland“, Bundestagswahlprogramm 2025: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf