Wahlprogramme

[POLIDOCS-KAPITEL v1]
Zweck: Offizielle AfD-Wahlprogramme vollständig erschließen, ihre Forderungen auffindbar machen und nach der dokumentierten Methodik einordnen.
Eintragseinheit: Eine Seite pro endgültigem Bundes- oder Landtagswahlprogramm; die Indexseite bildet Bearbeitungsstand und Lücken ab.
Aufnahmekriterien: Offizielles, einer konkreten Wahl und Gliederung zuordenbares AfD-Programm mit archivierbarer Originalquelle.
Pflichtinhalt: Wahl und Datum, Originaldokument, vollständige Gliederung und Forderungen, Kontext, Einordnung nach Methodik, Gegenargumente, Grenzen und Bearbeitungsstatus.
Abgrenzung: Kurzprogramme, einzelne Flugblätter und bloße Kampagnenaussagen nicht als vollständiges Wahlprogramm ausgeben.
Erweiterungsauftrag: Das nächste noch unbearbeitete offizielle Programm aus dem Index wählen, Original sichern, vollständig analysieren, als Programmseite ergänzen und Index sowie Status aktualisieren.

Wahlprogramme der AfD: vollständiger Arbeitsindex

Arbeitsstand: Diese Seite erfasst alle Bundestags- und abgeschlossenen Landtagswahlen seit Gründung der AfD bis zum 9. August 2026. Die vier Bundestagsprogramme sind bereits als eigene Seiten vollständig nach ihrer offiziellen Gliederung erschlossen. Die 41 Landtagswahlen bilden die Prüfliste für die anschließende Einzelanalyse; Bremen 2023 ist ein Sonderfall, weil keine AfD-Landesliste zugelassen war.

Was „alle Punkte“ hier bedeutet

Bei umfangreichen Programmen wird jeder offizielle Kapitel- und Unterpunkttitel aufgeführt. Das ist eine vollständige thematische Gliederung, keine Kopie jedes Absatzes. Zusätzlich werden die für die Rechtsextremismus-Prüfung relevanten Originalpassagen wörtlich zitiert, begründet eingeordnet und mit Gegenargumenten versehen.

Bundestagswahlen

Landtagswahlen: vollständige Prüfliste

Aufgeführt sind nur Wahlen, die nach der AfD-Gründung stattfanden. Wo die AfD nicht antrat oder nicht zugelassen war, wird dies ausdrücklich vermerkt.

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026 bis zum Stichtag

Noch nicht in die abgeschlossene Analyse einbezogen

Nach dem Stichtag liegende Wahlen werden erst nach Veröffentlichung des endgültigen Programms und spätestens nach dem Wahltag aufgenommen. Ein Entwurfsstand darf nicht stillschweigend als beschlossenes Programm behandelt werden.

Quellen und Archivstrategie

  1. Primärquelle: Beschlossenes PDF des jeweiligen AfD-Bundes- oder Landesverbands. Lokale Kopie, Dateihash, Beschlussdatum und Seitenzahl werden pro Analyse notiert.
  2. Wahldatum und Teilnahme: Bundeswahlleiterin beziehungsweise zuständige Landeswahlleitung.
  3. Historische Sicherung: Manifesto Project und Polidoc dienen zum Auffinden alter Fassungen; zitiert wird nach Möglichkeit das offizielle PDF.
  4. Bewertung: Die Kriterien der Seite „Methodik: Wann ist eine Aussage rechtsextrem?“ gelten für jedes Programm identisch.

Übergreifende Quellen

Alle Onlinequellen wurden am 9. August 2026 abgerufen.

  1. Bundeszentrale für politische Bildung: „Wahlergebnisse und Wählerschaft der AfD“: https://www.bpb.de/themen/parteien/parteien-in-deutschland/afd/273131/wahlergebnisse-und-waehlerschaft-der-afd/
  2. Manifesto Project (WZB): https://manifesto-project.wzb.eu/
  3. Polidoc (Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung): https://shiny.mzes.uni-mannheim.de/polidoc/

AfD-Bundestagswahlprogramm 2013: alle Punkte und Einordnung

Kurzfazit: Das erste AfD-Bundestagswahlprogramm ist ein vierseitiges Kurzprogramm mit Schwerpunkt Euro. Nach dem hier verwendeten Maßstab enthält es keine eindeutig rechtsextreme Forderung. Es vertritt eine restriktive, zugleich aber ausdrücklich qualifikationsorientierte Einwanderungspolitik und bekennt sich zum Asyl für ernsthaft politisch Verfolgte.

Beschlossen: 14. April 2013. Stand der Analyse: 9. August 2026.

Alle Programmpunkte

Währungspolitik

Europapolitik

Rechtsstaatlichkeit und Demokratie

Staatsfinanzen und Steuern

Alterssicherung und Familie

Bildung

Energiepolitik

Integrationspolitik

Prüfung auf rechtsextreme oder völkische Inhalte

Das Programm unterscheidet zwischen erwünschter qualifizierter Zuwanderung und „ungeordneter Zuwanderung in unsere Sozialsysteme“. Diese Formulierung kann einen Wohlfahrtsmissbrauch suggerieren, knüpft Rechte aber nicht an Abstammung oder eine ethnische Definition des deutschen Volkes. Zugleich bekennt es sich zum Schutz politisch Verfolgter.

Ergebnis: Unter den festgelegten Kriterien kein eindeutiger rechtsextremistischer Programmpunkt. Die spätere völkische und muslimfeindliche Programmatik ist in diesem Kurzprogramm noch nicht ausformuliert.

Quelle

AfD-Bundestagswahlprogramm 2017: alle Punkte und Einordnung

Kurzfazit: Das Programm 2017 erweitert die frühe Euro-Partei um eine umfassende nationalkonservative, migrations- und islamfeindliche Agenda. Besonders relevant sind die Darstellung des Islam und der wachsenden Zahl von Muslimen als pauschale Gefahr, religionsspezifische Verbote sowie eine „nationale Bevölkerungspolitik“ für die „einheimische Bevölkerung“. Nicht jede restriktive Forderung ist für sich extremistisch; problematisch ist die Verbindung aus kollektiver Gefahrenzuschreibung und ungleichen Religionsrechten.

Beschlossen: 22./23. April 2017. Stand der Analyse: 9. August 2026.

Vollständige offizielle Gliederung

1. Verteidigung der Demokratie in Deutschland

2. Der Euro ist gescheitert: Währung, Geld- und Finanzpolitik

3. Außen- und Sicherheitspolitik: Deutsche Interessen durchsetzen

4. Innere Sicherheit

5. Asyl braucht Grenzen: Zuwanderung und Asyl

6. Der Islam im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Das Kapitel hat keine nummerierten Unterpunkte. Es behandelt unter anderem Moscheefinanzierung, Minarette, Muezzinruf, Imame, islamtheologische Lehrstühle, Körperschaftsstatus, Vollverschleierung, Kopftücher und religiöse Trauungen.

7. Familienförderung und Bevölkerungsentwicklung

8. Bildung und Schule

9. Kultur und Medien

10. Steuern, Finanzen, Wirtschaft und Arbeit

11. Sozialpolitik

12. Gesundheitssystem

13. Energie, Klima und Technologie

14. Verkehr, Wohnungsbau und ländlicher Raum

15. Umwelt, Natur, Tiere, Verbraucher und Landwirtschaft

Besonders relevante Originalpassagen

Islam und Muslime als kollektive Gefahr

Das Programm erklärt:

„Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über 5 Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung.“ (S. 34)

Es ergänzt, viele Muslime lebten rechtstreu und seien geschätzte Mitglieder der Gesellschaft. Dennoch werden Minarette und Muezzinruf generell als „islamisches Herrschaftszeichen“ beziehungsweise „religiöser Imperialismus“ abgelehnt. Islamische Organisationen sollen grundsätzlich keinen Körperschaftsstatus erhalten; islamtheologische Lehrstühle sollen abgeschafft werden. (S. 35)

Einordnung: Der Schutz vor verfassungsfeindlichen Vereinen, ausländischer Einflussnahme, Zwangsheirat oder gewaltbereitem Islamismus ist legitim. Die Passage geht darüber hinaus: Sie erklärt die bloße Präsenz und wachsende Zahl von Muslimen zur Gefahr und fordert pauschale, religionsspezifische Beschränkungen. Das berührt Gleichbehandlung und Religionsfreiheit und deckt sich mit dem Problemfeld, das das OVG NRW 2024 in der AfD dokumentierte.

„Einheimische Bevölkerung“ und nationale Bevölkerungspolitik

Das Familienkapitel fordert eine „nationale Bevölkerungspolitik“ und Maßnahmen zur Erhöhung der Geburtenrate der „einheimischen Bevölkerung“. Es spricht von der schrumpfenden „angestammten Bevölkerung“ und davon, das „Land unserer Väter und Mütter“ den eigenen Nachkommen zu hinterlassen. (S. 36–37)

Einordnung: Familienförderung und eine höhere Geburtenrate sind für sich nicht extremistisch. Die Unterscheidung einer „angestammten“ oder „einheimischen“ Bevölkerung von anderen Bürgern öffnet jedoch einen ethnisch-völkischen Zugehörigkeitsbegriff. Das Programm sagt an dieser Stelle nicht ausdrücklich, deutsche Staatsbürger anderer Herkunft sollten weniger Rechte besitzen; deshalb ist dies ein völkischer Anhaltspunkt, keine abschließende Feststellung einer konkreten Entrechtung.

Staatsangehörigkeit durch Abstammung

Das Programm will das Geburtsortsprinzip streichen und zum bis 2000 geltenden Abstammungsprinzip zurückkehren. Einbürgerungen sollen nur bei dauerhaft erfolgreicher „Assimilation“ und Loyalität erfolgen. (S. 32)

Einordnung: Ein restriktives Staatsangehörigkeitsrecht ist nicht automatisch verfassungsfeindlich. Entscheidend ist, dass das Programm keine Rechte bereits deutscher Staatsbürger aberkennen will. Relevant wird der Punkt im Zusammenspiel mit der ethnischen Sprache der Bevölkerungspolitik.

Gesamturteil

2017 ist der Übergang von der frühen Euro-Protestpartei zu einer Partei mit völkischen und kollektiv muslimfeindlichen Elementen programmatisch klar sichtbar. Am stärksten wiegen die pauschale Gefahrenbeschreibung von Muslimen und religionsspezifische Ungleichbehandlungen. Die Forderung nach mehr Geburten, Grenzkontrolle oder einem restriktiveren Einbürgerungsrecht wird nicht ohne zusätzliche Merkmale als rechtsextrem markiert.

Quellen

  1. Alternative für Deutschland: „Programm für Deutschland“, Bundestagswahlprogramm 2017: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung.pdf
  2. OVG Nordrhein-Westfalen: Pressemitteilung zum AfD-Verdachtsfall, 13. Mai 2024: https://www.justiz.nrw/presse/2024-05-13-0

AfD-Bundestagswahlprogramm 2021: alle Punkte und Einordnung

Kurzfazit: Das Programm 2021 verstetigt die völkisch-kulturelle Zugehörigkeitslogik von 2017. Es fordert eine „Remigrationsagenda“, knüpft Migrationspolitik an die „kulturelle Identität Deutschlands“, will zum Abstammungsprinzip zurückkehren und erklärt, die deutsche Kultur könne nicht durch Verfassungspatriotismus ersetzt werden. Die im Programm definierte Remigrationsagenda richtet sich gegen Ausreisepflichtige und auf Schutz in Herkunftsregionen; eine Ausweisung deutscher Staatsbürger fordert sie nicht.

Stand der Analyse: 9. August 2026.

Vollständige offizielle Gliederung

Demokratie und Rechtsstaat

Freiheit und Verantwortung

EU und Europa

Steuern und Finanzen

Wirtschaft: „Blue Deal“

Euro und Währung

Außen- und Verteidigungspolitik

Innere Sicherheit

Islam

Das eigenständige Kapitel behandelt Islamismus, islamische Organisationen, Moscheen, Imame, ausländische Finanzierung, Kopftücher, Vollverschleierung und Religionsunterricht.

Migration, Asyl und Integration

Familienpolitik

Arbeits- und Sozialpolitik

Rentenkonzept

Gesundheitspolitik

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur

Medien

Bauen, Wohnen, Mieten

Klima, Energie, Technik und Digitalisierung

Mobilität und Infrastruktur

Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Besonders relevante Originalpassagen

„Remigrationsagenda“

Das Programm fordert auf Seite 95:

„Eine nationale und eine supranationale ‚Remigrationsagenda‘ als Schutzgewährung in Herkunfts- und Transitregionen nach dem Grundsatz ‚Hilfe vor Ort‘.“

Der Punkt steht in einem Katalog aus Abschiebeoffensive, Bescheinigung der Ausreisepflicht und Hilfe in Herkunftsregionen.

Einordnung: Der Begriff ist ideologisch aufgeladen. Der im Programm genannte konkrete Inhalt richtet sich aber nicht gegen deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte, sondern auf Ausreisepflichtige und regionale Schutzgewährung. Das kann migrations- oder menschenrechtlich kritisiert werden, ist nicht identisch mit ethnischer Vertreibung deutscher Bürger.

Staatsangehörigkeit und Abstammung

Das Programm will das Geburtsortsprinzip streichen, zum Abstammungsprinzip zurückkehren, Einbürgerungshürden erhöhen und einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung abschaffen. (S. 101)

Einordnung: Restriktiv und abstammungsorientiert, aber noch keine Forderung, bereits eingebürgerten Deutschen gleiche Rechte abzuerkennen. Die Passage wird im Zusammenspiel mit der kulturell-völkischen Identitätsdefinition relevant.

Kulturelle Identität vor Verfassungspatriotismus

Das Programm erklärt:

„Die gemeinschaftsstiftende Wirkung der deutschen Kultur ist Fundament unseres Grundgesetzes und kann nicht durch einen Verfassungspatriotismus ersetzt werden.“ (S. 158)

Es werde nicht zugelassen, dass Deutschland „vor dem Islam seine tradierte Kultur verliert“. In der Migrationspolitik fordert es als „Primärziel“ die Interessenwahrung der Deutschen und bereits Zugewanderter, „die sich zur kulturellen Identität Deutschlands bekennen“. (S. 99)

Einordnung: Das verschiebt Zugehörigkeit von gleichen Bürgerrechten und Verfassung auf eine kulturelle Loyalitätsprüfung. Weil „kulturelle Identität“ unbestimmt bleibt, ist die Passage ein deutlicher Anhaltspunkt für ethnokulturelle Ausgrenzung. Eine ausdrücklich rechtliche Schlechterstellung deutscher Staatsbürger wird in diesen Sätzen jedoch nicht formuliert.

Islambezogene Ungleichbehandlung

Wie 2017 fordert das Programm spezielle Einschränkungen für islamische Organisationen, Religionsunterricht und islamtheologische Lehre. Es verbindet legitime Maßnahmen gegen Islamismus mit pauschalen Aussagen über Islam und Muslime.

Einordnung: Verfassungsfeindliche Vereine dürfen verboten und ausländische Einflussnahme reguliert werden. Pauschale Sonderregeln allein für eine Religion berühren dagegen die gleichberechtigte Religionsausübung.

Gesamturteil

Das Programm 2021 vermeidet eine offene Forderung nach Entrechtung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte. Es etabliert aber eine starke ethnokulturelle Zugehörigkeitslogik, in der Verfassungspatriotismus nicht genügen soll und Zugewanderte sich zu einer nicht klar definierten deutschen Kultur bekennen sollen. Dies ist der wichtigste völkisch-nationalistische Befund.

Quelle

AfD-Bundestagswahlprogramm 2025: alle Punkte und Einordnung

Kurzfazit: Das 2025er Programm benutzt erstmals ausdrücklich den Begriff „Remigration“, definiert ihn aber im Dokument als Rückführung von Ausreisepflichtigen, ausländischen Straftätern und Personen mit entfallenem Schutzgrund. Eine Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte fordert das Programm nicht. Völkisch beziehungsweise diskriminierungsrelevant bleiben die kulturelle Definition des Volkes, das abstammungsorientierte Staatsangehörigkeitsrecht und pauschale Sonderregeln für den Islam.

Beschlossen: 11./12. Januar 2025. Stand der Analyse: 9. August 2026.

Vollständige offizielle Gliederung

Soziale Marktwirtschaft und Gesundheit

Bauen, Wohnen, Infrastruktur, Energie, Verkehr und Digitales

Finanzen und Steuern

Währungspolitik und Euro

Landwirtschaft, Umwelt und Klima

Äußere Sicherheit

Asyl- und Migrationspolitik

Innere Sicherheit

Demokratie und Rechtsstaat

Familie und Demografie

Bildung, Wissenschaft und Technologie

Kultur und Medienpolitik

Besonders relevante Originalpassagen

Was das Programm mit „Remigration“ meint

Auf Seite 101 definiert das Programm:

„Unser Maßnahmenkatalog zur Umkehr dieses migrationspolitischen Staatsversagens heißt Remigration und umfasst folgende Maßnahmen, die bereits heute der geltenden Rechtslage entsprechen oder sich jedenfalls mittels verfassungskonformer Gesetzesänderungen umsetzen lassen.“

Genannt werden:

Einordnung: Mehrere Forderungen können menschen-, europa- oder völkerrechtlich umstritten sein, etwa pauschale Annahmen über entfallene Fluchtgründe. Der programmatisch benannte Personenkreis umfasst aber keine deutschen Staatsbürger allein wegen ihrer Herkunft. Wer behauptet, dieses PDF fordere ausdrücklich deren Deportation, geht über den Text hinaus. Umgekehrt darf der engere Programmtext nicht benutzt werden, um weitergehende „Remigrations“-Äußerungen einzelner Funktionäre zu verschweigen.

Staatsangehörigkeit durch deutsche Eltern

Das Programm will zum Rechtszustand vor 1990 zurückkehren: Erwerb durch Geburt als Kind mindestens eines deutschen Elternteils, Einbürgerung als Ermessensentscheidung, im Regelfall frühestens nach zehn Jahren, Abschaffung des Geburtsorterwerbs und weitgehender Ausschluss mehrfacher Staatsangehörigkeit. (S. 110)

Einordnung: Dies ist ein stark abstammungsorientiertes und restriktives Modell. Es fordert im Wortlaut keine Rücknahme bestehender Staatsbürgerschaften allein wegen ethnischer Herkunft. Für die Extremismusprüfung ist daher die Kopplung mit anderen ethnokulturellen Aussagen entscheidend.

„Einheimische“ bei Wohnraum bevorzugen

Das Programm fordert:

„Bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken und Wohnraum sind Einheimische nach dem Einheimischen-Modell zu bevorzugen.“ (S. 37)

Einordnung: Kommunale Einheimischenmodelle knüpfen üblicherweise an einen langjährigen Ortsbezug, nicht an Ethnie. Ohne eine abweichende Definition ist dies kein Beleg für rassische oder völkische Diskriminierung.

Islambezogene Sonderregeln

Das Programm will der „weiteren Ausbreitung des Islam“ entgegentreten, islamischen Organisationen pauschal den Körperschaftsstatus verweigern, islamtheologische Lehrstühle abschaffen und ausländische Moscheefinanzierung verbieten. Gleichzeitig fordert es Verbote ausdrücklich islamistischer Vereine bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. (S. 123–125)

Einordnung: Die Bekämpfung islamistischer, antisemitischer und verfassungsfeindlicher Aktivitäten ist legitim. Die pauschale Verweigerung von Rechten und Infrastruktur für islamische Organisationen unabhängig von deren konkretem Verhalten zielt dagegen auf ungleiche Religionsausübung und bleibt der stärkste diskriminierende Programmbefund.

Leitkultur und Verfassungspatriotismus

Das Programm beschreibt deutsche Leitkultur als identitätsbildend für „unser Volk“ und erklärt erneut, ihre gemeinschaftsstiftende Wirkung könne „nicht durch einen Verfassungspatriotismus ersetzt werden“. Zugleich bekennt es sich zu Menschenwürde, Freiheit, Selbstbestimmung, Aufklärung und Humanismus. (S. 170)

Einordnung: Die Zurückstufung des gemeinsamen Verfassungsbezugs zugunsten einer kulturell definierten Volksidentität ist ein völkisch-nationalistischer Anhaltspunkt. Der Text enthält aber auch universalistische Gegenformulierungen; diese Spannung muss sichtbar bleiben.

Gesamturteil

Das Programm 2025 ist radikal migrationsrestriktiv und enthält ethnokulturelle sowie religionsdiskriminierende Elemente. Die stärksten verfassungsrechtlichen Bedenken betreffen pauschale Sonderregeln für Muslime und die kulturelle Bedingung politischer Zugehörigkeit. Die konkrete „Remigration“-Definition im Programm ist enger als viele öffentliche Verwendungen des Begriffs und darf nicht falsch wiedergegeben werden.

Quelle